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Agenturen und Unternehmen jetzt in der Falle

Die Deutsche Rentenversicherung überwacht fortan die Zahlung der Künstlersozialabgabe. Das Umgehen der Zahlung ist kaum möglich!
BusinessVillage | 02.07.2007
Die Deutsche Rentenversicherung überwacht fortan die Zahlung der Künstlersozialabgabe. Somit wird es für Agenturen und Firmen, die Künstler - im Sinne der Künstlersozialkasse - beauftragen, unmöglich die Entrichtung dieser Abgabe zu umgehen. Auf viele Agenturen lauern Nachzahlungen im fünf- und sechsstelligen Bereich, da diese bis zu fünf Jahre Rückwirkend zu entrichten sind. Das Gratis MiniBook „Künstlersozialabgabe: Die große Unbekannte in Agenturen und Unternehmen“ führt leicht verständlich in das komplizierte Regelwerk der Künstlersozialkasse ein.


Wie in der Presse-Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung vom 20.06.2007 zu lesen ist, prüft die Deutsche Rentenversicherung künftig die Künstlersozialabgabenpflicht bei den Arbeitgebern. Bei den routinemäßigen betriebsprüfungen überprüft der Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung nicht nur die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber, sondern auch die Abgabenpflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.
In der Vergangenheit prüfte die Künstlersozialkasse in Eigenregie die Abgabenpflicht mit der Folge, dass viele eigentlich betroffene Agenturen und Unternehmen gar nicht erfasst wurden und der Abgabe entronnen sind. Die neue Reglung macht es jetzt für Agenturen und Unternehmen so gut wie unmöglich – sofern eine Abgabenpflicht besteht – sich dieser zu entziehen und das bis zu fünf Jahre rückwirkend.


Das Gratis-MiniBook „Künstlersozialabgabe: Die große Unbekannte in Agenturen und Unternehmen“ ermöglicht es Agenturen und Unternehmen in die Thematik einzusteigen und die Abgabenpflicht selbst zu prüfen.


Weitere Infos und kostenlose Bestellung unter
http://www.businessvillage.de/Detail/eb-684_Kuenstlersozialabgabe.html



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