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Anbieter müssen für Überwachung entschädigt werden

Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Forderung der Netzbetreiber / 75 Millionen Euro Investitionen für Vorratsdatenspeicherung
BITKOM | 13.12.2007
Berlin, 13. Dezember 2007
Netzbetreiber müssen für ihre Mitwirkung an der staatlichen Telefonüberwachung in vollem Umfang entschädigt werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hervor (Aktenzeichen 27 A 315.07). „Die Richter haben klar gemacht, dass der Staat die Kosten für Überwachungstechnik tragen muss“, kommentiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes BITKOM. Die Netzbetreiber sind gesetzlich zur Kooperation mit Ermittlern verpflichtet, bleiben aber bisher weitgehend auf ihren Kosten sitzen. Nach Auffassung der Richter ist eine umfangreiche Mitwirkungspflicht verfassungswidrig, wenn die Unternehmen für Investitionen nicht entschädigt werden.

Vor allem in Technik und Personal müssen die Netzbetreiber investieren, um dem wachsenden Informationshunger der Behörden nachzukommen. Diese Kosten seien „nicht geringfügig“, hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt bestätigt. Im konkreten Fall ging es um die Überwachung von Auslandsgesprächen. Das Urteil ist nach Ansicht des BITKOM richtungweisend für die Telefonüberwachung und die Speicherung von Verbindungsdaten. „Es muss in den Beratungen des Bundestags über ein künftiges Entschädigungsgesetz berücksichtigt werden“, so Rohleder. Allein für die neue Vorratsdatenspeicherung müssen die Telefonnetzbetreiber bis zu 75 Millionen Euro in Technik investieren. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionen-Höhe.

Im vergangenen Jahr hat der Staat zur Strafverfolgung 35.816 Handys und 5.099 Festnetz-Anschlüsse abgehört (Quelle: Bundesnetzagentur).

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