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BITKOM begrüßt gesetzliche Regelung zu Internet-Sperren gegen Kinderpornografie

Hightech-Wirtschaft favorisiert eigenständiges Gesetz. Notwendige Ergänzung zu Einzelverträgen mit Providern.
BITKOM | 22.04.2009
Berlin, 22. April 2009 - Der Hightech-Verband BITKOM hat es begrüßt, dass die Sperrung von kinderpornografischen Webseiten gesetzlich geregelt wird. „Zugangshürden sind eine wichtige Maßnahme gegen solche Verbrechen“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Ein Gesetzentwurf wird heute im Bundeskabinett beraten. „Damit wird eine Kernforderung der Internet-Wirtschaft erfüllt“, so Scheer. „Das Ziel ist, eine juristisch klare Regelung für alle Provider zu schaffen.“



Dabei favorisiert der BITKOM ein eigenständiges Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet. Die aktuell diskutierte Variante, die Sperre im Telemediengesetz zu regeln, ist aus Sicht des Verbandes nicht optimal: „Die umfangreichen, speziellen Regelungen gegen Kinderpornografie sollten nicht in einem allgemeinen Regelwerk wie dem Telemediengesetz untergebracht werden“, so Scheer. „Mit einem eigenständigen Gesetz lässt sich die Ächtung dieser besonders brutalen Form von Kriminalität besser umsetzen.“ Damit könne auch deutlich gemacht werden, dass Zugangs-Sperren künftig nicht generell gegen eine Vielfalt unerwünschter Web-Inhalte eingesetzt werden sollen.



Ziel der gesetzlichen Regelung ist, eine für alle Provider gültige Grundlage für die Sperrungen zu schaffen. „Ein Gesetz ist die notwendige Ergänzung der Verträge, die die Bundesregierung bereits mit einigen großen Providern geschlossen hat“, so Prof. Scheer. Am Freitag haben die Deutsche Telekom, Kabel Deutschland, Hansenet/Alice, Telefonica/o2 und Vodafone/Arcor solche Verträge unterschrieben. Sie decken einen großen Teil des deutschen Marktes für Internetzugänge ab.



Auf Basis eines neuen Gesetzes können die Internet-Provider dann die Sperren installieren. Für die technischen und organisatorischen Vorbereitungen ist eine Übergangsfrist von bis zu sechs Monaten erforderlich. „In den Gesetzentwurf muss eine Umsetzungsfrist aufgenommen werden“, erklärt Prof. Scheer. „Ein klarer Zeitplan bewirkt, dass möglichst alle Unternehmen die Blockierung im gleichen Zeitraum einrichten.“ Eine täglich aktualisierte Liste der zu sperrenden Webseiten soll vom Bundeskriminalamt übermittelt werden. „Zwar können die Sperren mit etwas Geschick umgangen werden“, so Scheer, aber „wir setzen ein Zeichen, indem wir potenziellen Betrachtern von Kinderpornografie ein Stoppschild zeigen. Das ist ein wichtiges politisches Signal gegen solche schwersten Verbrechen.“



Der BITKOM begrüßte die Zusage der Bundesregierung, dass sie eine umfassende Haftung für die Sperren übernehmen will. Prof. Scheer: „Haftungsrisiken für die Provider müssen ausgeschlossen werden. Die Branche braucht Rechtssicherheit.“ Der bisherige Gesetzentwurf müsse in Detailfragen noch nachgebessert werden. Der BITKOM erwartet, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag beschlossen wird.



Ansprechpartner

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Pressesprecher
Telekommunikation & Recht
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Bereichsleiter Medienpolitik
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