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BITKOM fordert faire Kosten-Erstattung für TK-Branche

Gesetz zu Kosten für Strafverfolgung im Bundesrat auf der Kippe. Pauschalen für Mitwirkung bei staatlicher Überwachung geplant.
BITKOM | 13.02.2009
Berlin, 13. Februar 2009
Der BITKOM hat an die Bundesländer appelliert, das neue Gesetz zur Kosten-Erstattung für Telekommunikationsfirmen nicht zu torpedieren. Telefon- und Internetanbieter, die sich an der Strafverfolgung beteiligen, sollten künftig für ihre Kosten realistischer entschädigt werden. „Die Unternehmen sind ein zuverlässiger Partner der Behörden, aber die Kosten der Kommunikationsüberwachung muss der Staat tragen“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Die innere Sicherheit sei eine ureigene Staatsaufgabe. „Es zwingt ja auch niemand die Autoindustrie, kostenlose Polizeiwagen zu liefern.“ Die Gesetzesnovelle wird heute im Bundesrat behandelt. Einzelne Ausschüsse des Bundesrates haben sich gegen den aktuellen Gesetzentwurf ausgesprochen – mit dem Ziel, den Unternehmen höhere Kosten aufzubürden als geplant.

Vorgesehen sind pauschale Entschädigungs-Summen für Auskünfte über Gesprächsdaten oder die Mitwirkung bei der Telefonüberwachung. Die Unternehmen sind dazu per Gesetz verpflichtet. Bisher sind sie auf ihren Kosten weitestgehend sitzen geblieben. Nur der personelle Aufwand wurde zu einem kleinen Teil vergütet. „Nach dem Gesetzentwurf werden zumindest laufende Kosten angemessen berücksichtigt“, erklärt BITKOM-Präsident Scheer. Dabei geht es um jährliche Beträge in zweistelliger Millionen-Höhe. Nicht eingerechnet sind Investitionskosten, die die Firmen für die Vorratsdatenspeicherung aufwenden müssen.

Ein weiteres Thema im Bundesrat sind Neuregelungen im Datenschutz. „Das heutige Datenschutzrecht stammt aus dem Zeitalter der Lochkarten und muss gründlich überholt werden“, so Prof. Scheer. Die elektronische Datenverarbeitung und das Internet seien nicht ausreichend berücksichtigt. „Oberflächliche Änderungen aufgrund aktueller Anlässe genügen nicht.“ Der BITKOM fordert, sensible Informationen wie Konto- und Gesundheitsdaten besonders stark zu schützen. Im Fokus müsse zudem die Selbstbestimmung der Bürger stehen. „Entscheidend ist, dass die Kunden wissen, wer zu welchem Zweck Daten nutzen darf. Das Gesetz muss für die nötige Transparenz sorgen“, sagte Scheer. Der BITKOM steht dem von der Bundesregierung geplanten freiwilligen Datenschutz-Audit für Unternehmen aufgeschlossen gegenüber. Zudem fordert der Hightech-Verband eine bessere Ausstattung der Datenschutzbeauftragten in Bund und Ländern.

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