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Bundestag entscheidet gegen Stärkung der Pressefreiheit

Berlin, Mai 2007 - Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert die Entscheidung des Bundestages, den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz der Pressefreiheit nicht anzunehmen. Die Fraktion hatte eine Änderung des Strafgesetzbuchs gefordert, durch die die Teilnahme am Geheimnisverrat durch Journalisten künftig nicht mehr rechtswidrig gewesen wäre. Zudem sollte durch den Entwurf eine richterliche Anordnung auch vor der Durchsuchung und Beschlagnahme in Wohnungen von Journalisten notwendig werden. "Die Abgeordneten haben heute eine große Chance vertan, den Informantenschutz zu stärken und der Pressefreiheit den notwendigen Stellenwert im Strafrecht einzuräumen", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken das Votum.


Die beiden Regierungsfraktionen hatten im Vorfeld der heutigen Entscheidung argumentiert, dass durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Fall Cicero alles Notwendige gesagt und die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen insofern nicht mehr notwendig seien. Konken: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Durchsuchung und Beschlagnahme bei Cicero für verfassungswidrig zu erklären, war ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das Urteil allein reicht aber nicht aus, um den Informantenschutz auf Dauer sicherzustellen." Vielmehr sei es Aufgabe des Gesetzgebers, den Journalisten und ihren Informanten Rechtssicherheit zu geben. Nur so könne den zahlreichen Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Zukunft ein Riegel vorgeschoben werden.


Der DJV hat seit 1987 fast 180 Fälle von Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Redaktionen und Wohnungen von Journalisten in Deutschland dokumentiert.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter http://www.djv.de
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