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DJV bekräftigt Nein zu Online-Durchsuchungen

Berlin, 27.02.2008 - Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der Deutsche Journalisten-Verband seine grundsätzliche Ablehnung von Online-Durchsuchungen bei Journalistinnen und Journalisten bekräftigt. "Das Urteil der Verfassungsrichter legt hohe Hürden an Online-Durchsuchungen", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Es erklärt Computer aber nicht ausnahmslos zur schnüffelfreien Zone."



Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Vormittag das nordrhein-westfälische Gesetz zu Online-Durchsuchungen für nichtig erklärt. Die Durchsuchung von Computern durch staatliche Ermittler sei aber dann möglich, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind", so das Urteil. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig. Der Kernbereich privater Lebensführung sei so umfassend wie möglich zu schützen.



"Mit diesen Vorgaben haben die Verfassungsrichter die Messlatte sehr hoch gelegt", sagte der DJV-Vorsitzende. "Der für die Pressefreiheit notwendige Schutz von Journalisten vor Online-Durchsuchungen muss mindestens so umfassend sein wie der Schutz der Privatsphäre." Journalisten, die etwa im Terrormilieu recherchierten, dürften nicht ins Visier der Online-Fahnder geraten.



Der DJV-Vorsitzende forderte die heute tagenden Fraktionsspitzen von SPD und CDU/CSU auf, bei einem möglichen Gesetzgebungsverfahren den Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie etwa Journalisten zu gewährleisten.



Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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