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DJV brach in Karlsruhe Lanze für den Informantenschutz

Forderung eines besseren Schutzes der Journalisten vom Gesetzgeber
marketing-BÖRSE | 22.11.2006
Der Deutsche Journalisten-Verband hat in der heutigen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur so genannten Cicero-Affäre die Bedeutung des Informantenschutzes für die Pressefreiheit unterstrichen. In seiner Stellungnahme vor den Karlsruher Richtern betonte DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann, dass Journalisten nicht der Beihilfe zum Geheimnisverrat beschuldigt werden dürften, wenn sie Material von Informanten entgegennähmen und verwendeten. Im Fall Cicero schien es von Anfang an eher darum zu gehen, die Namen der Informanten in Erfahrung zu bringen als wirklich strafbare Handlungen von Journalisten nachzuweisen.


Der DJV hatte für das Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme zum Fall Cicero erarbeitet, die Bestandteil der heutigen Verhandlung war. "Ich bin zuversichtlich", so der DJV-Justiziar, "dass das Verfassungsgericht unseren Ausführungen folgt und ein Urteil für die Pressefreiheit fällt."


"Wir fordern vom Gesetzgeber einen besseren Schutz der Journalisten", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Es muss endlich Schluss sein mit der staatlichen Schnüffelmentalität. Die Suche nach Lecks in den eigenen Reihen der Behörden darf nicht über die Journalisten erfolgen."

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
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