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DJV gegen Einschränkung der Prozessberichterstattung

Pressekodex des Deutschen Presserates zieht den Medien klare Grenzen.
Der Deutsche Journalisten-Verband hat Forderungen einzelner Unionspolitiker zurückgewiesen, zum Schutz der Privatsphäre von Opfern sexueller Gewalt die Freiheit der Prozessberichterstattung einzuschränken. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken wies darauf hin, dass der Pressekodex des Deutschen Presserates den Medien klare Grenzen ziehe. "Der Schutz der Privatsphäre von Opfern wie auch von Zeugen hat Vorrang vor der Berichterstattung", sagte Konken. "Diese Selbstverpflichtung der Medien macht gesetzliche Regelungen überflüssig." Der CDU-Rechtsexperte Siegfried Kauder hatte unmittelbar nach dem Urteil im Kachelmann-Prozess eine gesetzliche Beschränkung der Berichterstattungsfreiheit in Vergewaltigungsprozessen gefordert. Sein CSU-Kollege Norbert Geis unterstützte ihn darin.


"Rechtspolitiker sollten sich erst mit der Sachlage vertraut machen, bevor sie die Pressefreiheit in Teilen zur Disposition stellen", sagte Konken. Eine Einschränkung der Berichterstattung per Gesetz sei nicht nur verfassungswidrig, sondern im Fall Kachelmann auch wirkungslos gewesen. Hier hätten Journalistinnen und Journalisten von Anwälten und aus Ermittlungsbehörden Informationen erhalten und seien von vermeintlichen Opfern freimütig informiert worden. Die Fehler, die die Medien im Zusammenhang mit dem Kachelmann-Prozess gemacht hätten, müssten thematisiert und aufgearbeitet werden. "Dazu ist der Journalismus in der Lage, ohne dass es der Drohung mit schärferen Gesetzen bedarf", stellte der DJV-Vorsitzende fest.