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Ein Jahr Abgeltungsteuer: Banken nutzen Potenzial im Kundenservice nicht aus

Für die Umsetzung der Abgeltungsteuer haben die Banken in Deutschland bisher im Durchschnitt einen Betrag im zweistelligen Millionenbereich aufgewendet. Die Abgeltungsteuer auf steuerpflichtige Kapitalerträge und Veräußerungsergebnisse ihrer Kunden werden nunmehr seit Anfang des Jahres von den Banken steuerlich korrekt ermittelt und an die Finanzbehörden abgeführt. Zeit zum Ausruhen bleibt den deutschen Banken allerdings dennoch nicht. Denn aus Kundensicht bleibt die Berechnung der Abgeltungsteuer nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln. Hier sind die Banken gefragt, ihre unentgeltlich erbrachten Serviceleistungen transparent zu machen und dadurch bislang ungenutztes Vertriebspotenzial zu heben. Das ergibt eine aktuelle Marktbeobachtung von Steria Mummert Consulting.

Im Zuge der jüngsten Vertrauenskrise schlägt sich ein Plus an Transparenz gerade in der Finanzdienstleistungsbranche besonders positiv auf die Kundenzufriedenheit nieder. Das gilt auch für die Abgeltungsteuer. So sollten Banken einerseits ihren Kunden die für sie im Rahmen des Steuerabzugs erzielten Vorteile transparent machen. Dazu gehört beispielsweise die sofortige, automatische Steuerausgleichrechnung Zum anderen werden Kunden ohne nachvollziehbare Aufschlüsselung der erhaltenen Einkünfte und gezahlten Steuern selber aufwändig prüfen müssen, ob nicht doch vorab zuviel Steuern abgezogen wurden und damit im Rahmen der persönlichen Steuererklärung gezahlte Beträge zurückgefordert werden können.

Für deutsche Banken ergeben sich aus dieser Situation wertvolle Ansätze, um das Kundenvertrauen nachhaltig zu stärken und mit zusätzlichen Serviceleistungen Neugeschäft zu generieren. In einer Jahresendbetrachtung lässt sich beispielsweise die Anlagestrategie des Kunden unter Berücksichtigung der steuerlichen Spielräume im Rahmen der Abgeltungsteuer unter die Lupe nehmen. Bei dieser Bestandsaufnahme bietet sich für die Bank die Gelegenheit, den genauen Informationsbedarf des Kunden zu ermitteln. Der Umfang des Steuerreportings lässt sich dann an den individuellen Kundenwünschen ausrichten.

Für die Umsetzung solcher Dienste sind die Institute jedoch auf eine effektive IT-Unterstützung angewiesen. Dabei ermöglicht beispielsweise eine Standardlösung wie Tributum, die steuerlich korrekte Berechnung der Abgeltungsteuer unter Berücksichtigung aller aktuell gültigen Befreiungs- und Minderungstatbestände. Das von Steria Mummert Consulting entwickelte System stellt darüber hinaus ein umfangreiches aussagekräftiges Reporting zur Verfügung, aus dem sich für den Kunden ein detailliertes Bild der Performance seiner Kapitalanlagen und den daraus resultierenden Steuern ergibt. „Die von den Banken im Rahmen der Abgeltungsteuer zu erbringenden Leistungen sollten viel stärker dazu genutzt werden, in den Dialog mit den Kunden zu treten und dadurch den Service an den Bedürfnissen der Kontoinhaber auszurichten“, sagt Lars Töllner, Bankexperte bei Steria Mummert Consulting.

Hintergrundinformationen
Seit dem 1. Januar 2009 hat der Steuerabzug bei Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen abgeltende Wirkung. Das heißt, dass Steuern auf erzielte Gewinne an der Quelle zu berechnen und abzuführen sind. Anders als in der Vergangenheit, als die Steuern lediglich eine Vorauszahlung auf die voraussichtlich geschuldete Einkommensteuer war, müssen ab sofort Einkünfte nur noch in wenigen Ausnahmefällen in der Steuererklärung angegeben werden. Seit Beginn diesen Jahres gilt damit der einheitliche Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie unter Berücksichtigung einer etwaigen Kirchensteuer.



Kontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de