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Etappensieg für den Informantenschutz

Medienverbände und -unternehmen begrüßen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen hat den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung als einen "Etappensieg für den Informantenschutz" begrüßt. Es sei zu hoffen, dass die Karlsruher Richter in der noch folgenden Hauptverhandlung die den Journalismus einschränkenden Regelungen der Vorratsdatenspeicherung insgesamt für verfassungswidrig erklärten.


Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch einzelne Bestandteile des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig gestoppt. Zwar sei die Speicherung der elektronischen Verbindungsdaten bis zur Entscheidung in der Hauptsache zulässig. Staatliche Stellen dürften jedoch nur bei Ermittlungen zu schweren Straftaten auf die Daten zugreifen, entschied das Gericht (Az. 1 BvR 256/08).


Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen hatte während des Gesetzgebungsverfahrens im letzten Jahr wiederholt die negativen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung kritisiert und auf die Gefahren der Einschränkung der journalistischen Berichterstattungsfreiheit hingewiesen. Die Speicherung aller Telefon- und Handyverbindungen sowie Internetzugriffe über sechs Monate störe die auf Vertrauen basierende Beziehung zwischen Journalist und Informant deutlich und könne Quellen versiegen lassen. Damit werde ein seriöser, investigativer Journalismus, der auf eine vor äußeren Eingriffen geschützte Informationsbeschaffung angewiesen sei, im Kern getroffen.


Dem Bündnis gehören der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), der Deutsche Presserat, die ARD und das ZDF an.







Bei Rückfragen:
DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hendrik Zörner
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
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