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Leitfäden zur Besteuerung von Auslandskorrespondenten und zur Umsatzsteuer bei Anzeigenleistungen

Ab dem 01.01.2010 gelten geänderte Regelungen zur Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts bei Anzeigenleistungen
Bislang unterlagen die Einkünfte aus der Ausübung und der Verwertung einer Tätigkeit als Journalist nach § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG ausdrücklich dem Steuerabzug. Für die Frage des Steuerabzugs war damit nicht entscheidend, ob der Journalist seine Tätigkeit im Inland oder Ausland ausgeübt hat bzw. ob er Lizenzeinkünfte erzielte. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 haben sich hinsichtlich der Besteuerungsverfahren für Auslandskorrespondenten verschiedene Gesetzesänderungen ergeben. Über die Folgen informiert ein Leitfaden, der gemeinsam mit dem BDZV erarbeitet wurde. Eine E-Mail an j.baeker[at]vdz.de mit dem Stichwort „Auslandskorrespondenten“ genügt, um den Leitfaden als Mitglied kostenlos zu erhalten.

Ab dem 01.01.2010 gelten geänderte Regelungen zur Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts bei Dienstleistungen, wie z. B. Anzeigenleistungen von Verlagen. Welche Folgen diese Rechtsänderung abhängig von der Art der Anzeige und der Rechtspersönlichkeit des Werbungstreibenden hat, erläutert ein ebenfalls gemeinsam mit dem BDZV erarbeiteter Leitfaden. Um ihn als Mitglied kostenlos zu erhalten, genügt eine E-Mail an j.baeker[at]vdz.de mit dem Stichwort „Umsatzsteuer bei Anzeigen“.

Ansprechpartner im VDZ:
Justitiar Dirk Platte
d.platte[at]vdz.de

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