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Telefonspam: DDV bezieht erneut Stellung

gegen die Forderung nach Einführung einer Klausel zur schwebenden Unwirksamkeit
Wiesbaden, den 14. Januar 2008 - Der deutsche Direktmarketing Verband DDV hat sich einmal mehr gegen die von einigen Politikern geforderte Einführung einer Klausel zur schwebenden Unwirksamkeit von Verträgen ausgesprochen, die durch unlautere Telefonie zustande gekommen sind. Dies hatte zuletzt die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Landtag NRW gefordert. Der Antrag der Fraktion wurde am 9. Januar bei einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW zum Schutz der Privatsphäre der Bürger ausführlich diskutiert. An der Sitzung hatte neben Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherschutzzentrale NRW, Guido Klumpp, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, sowie Karsten Hase, Fachanwalt für Arbeitsrecht, auch der DDV teilgenommen.

Patrick Tapp, Vizepräsident des DDV: „Unser Verband will die Störung durch Telefonspam abstellen, bevor überhaupt ein Anruf erfolgt. Wir untermauern unsere Forderung nach der Ausschöpfung des bestehenden Ordnungsgeldrahmens und nach bereits heute erfolgreich zu betreibenden Verfahren, die jederzeit durch die klagebefugten Verbände und Verbraucherschutzzentralen betrieben werden können.“ Nur so könne gewährleistet werden, dass die Störung durch unlautere Telefonie flächendeckend abgestellt werde.

Die Einführung einer Unwirksamkeitsklausel für Verträge, die auf Basis unlauterer Telefonwerbung geschlossen wurden, bietet dem Verständnis des DDV zufolge an dieser Stelle keinen sinnvollen Schutz für den Verbraucher. „Es ist schlicht unzumutbar, dass die Beweislast über die Unlauterkeit und damit über die Unwirksamkeit des Vertrages sowie der mühsame Klageweg in jedem Einzelfall dem Bürger aufgebürdet wird“, begründet Tapp die Position des DDV. Der Verband geht nämlich davon aus, dass viele Bürger vor dem Aufwand, den eine solche

Beweisführung mit sich bringen würde, zurückschrecken und eine konsequente Verfolgung deshalb unterließen. In der Folge würden Störungen durch Telefonspam nicht abgestellt. Tapp: „Im Gegenteil. Wenn Telefonspamer erkennen, dass sie nichts zu fürchten haben, weil es ein Vollzugsdefizit gibt, droht sogar eine Zunahme unlauterer Telefonie. Der Verbraucher wird bei einem solchen Verfahren gegen die dreisten Spamer, die mit allen Mitteln vor Gericht den oftmals rechtsunkundigen Bürger durch die Instanzen jagen, vollkommen allein gelassen.“

Der DDV schließt sich ansonsten den Forderungen von Brigitte Zypries zur unlauteren Telefonie an. Gegen die von der Bundesjustizministerin geforderte Untersagung der Rufnummernunterdrückung hat der DDV keinen Einwand, da sich die Mitglieder des DDV für eine hohe Markt- und Dienstleistungstransparenz sowie -qualität einsetzen - belegbar durch Ehrenkodizes und Zertifizierungen. Die Beibehaltung des bestehenden Klageverfahrens im Rahmen eines Ordnungsgeldverfahrens ist für den DDV der einzig sinnvolle Schutz vor Telefonspam. „Hier stehen sich vor Gericht Parteien auf Augenhöhe gegenüber, wenn z.B. die Wettbewerbszentrale erreicht, dass gegen nachhaltige potente Störer Ordnungsgelder in Höhe von mehreren hunderttausend Euro auch tatsächlich durchgesetzt werden“, so Tapp.
Der Deutsche Direktmarketing Verband ist der größte nationale Zusammenschluss von Direktmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Dienstleistern und Werbung treibenden Unternehmen der gesamten Dialogmarketing-Branche. Dazu zählen u. a. Dialogmarketing-Agenturen, Adress- und Informationsdienstleister, Call-Center-Dienstleister, Direct-Mail-Unternehmen sowie Direktmarketing-Anwender aus den verschiedensten Wirtschaftszweigen, wie z. B. Verlage, Versicherungen, Automobilhersteller. Schwerpunkt der Verbandsarbeit ist das Lobbying für die Branche. So entwickelt der DDV Konzepte zum Verbraucherschutz und setzt sich für einen sinnvollen Datenschutz ein, der sowohl die Datenschutzinteressen der Verbraucher, als auch die Interessen der Wirtschaft berücksichtigt.


Pressekontakt: Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV, Telefon: 06196/7666593, 0172 / 9046008, E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de


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