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Verschmelzung mit Elephant Seven kann vollzogen werden

Rechtsstreitigkeiten um den Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der Elephant Seven AG und Beschlüsse der Pixelpark AG beendet.
Digitas Pixelpark | 02.11.2007
Berlin, 04.10.2007


Die Pixelpark AG und die Elephant Seven AG haben sich heute mit allen Klägern, die Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung 2007 der Elephant Seven AG über deren Verschmelzung auf die Pixelpark AG erhoben haben, auf einen Vergleich geeinigt. Das Zustandekommen des Vergleichs wurde heute vom Landgericht München I festgestellt.

Mehrere Aktionäre der Elephant Seven AG hatten gegen den Hauptversammlungsbeschluss der Verschmelzung der Elephant Seven AG auf die Pixelpark AG Anfechtungsklagen erhoben. Durch die Einigung kann nun die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Elephant Seven AG erfolgen. Diese ist dort bereits beantragt.

"Die Einigung ebnet nun den Weg zu einer zügigen wirtschaftlichen Verschmelzung der Elephant Seven AG auf die Pixelpark AG", so der Vorstandsvorsitzende der Pixelpark AG, Michael Riese. "Wir bedauern, dass das Einsparpotenzial aus der Verschmelzung bisher nicht umgesetzt werden konnte. Durch die erfolgte Einigung wird dies unverzüglich realisiert."

Im Zuge der Einigung verpflichten sich die Kläger, gegen Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten unverzüglich die Erledigung ihrer Klagen zu erklären. In dem Vergleich wurde gleichzeitig die Beendigung der gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Pixelpark AG 2007 erhobenen Klagen gegen Erstattung der außergerichtlichen Kosten vereinbart.

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