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Zeitschriftenverleger pochen auf klare gesetzliche Grenzziehung für digitale Expansionspläne von ARD und ZDF

VDZ weist Kritik von ZDF-Intendant Prof. Markus Schächter an Verleger-Position zurück
Strukturelles Ungleichgewicht gefährdet bestehende Medienordnung
Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger bekräftigt seine Kritik an den digitalen Expansionsplänen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zugleich weist der Verband die Vorwürfe von ZDF-Intendant Prof. Markus Schächter zurück, die Zeitschriftenverleger würden den öffentlich-rechtlichen Sendern die Legitimation absprechen, ihre Entwicklungsperspektiven im Internet wahrzunehmen und dort mit Gebührengeldern finanzierte programmbegleitende Text/Bild-Informationen zu zeigen.

Allerdings beobachtet der VDZ Bestrebungen mit Sorge, die Beschränkung öffentlich-rechtlicher Text- und Bildangebote auf eine programmbegleitende Randbetätigung auf­zugeben. Bereits jetzt wird das damit ausgesprochene Verbot eigenständiger gebührenfinanzierter Presse online sehr viel weniger beachtet als offline. Derzeit sind alle Telemedien von ARD und ZDF, also elektronische Presse mit Text und Bildern sowie Abrufvideos etc. auf Programmbegleitung mit Programmbezug beschränkt. Dennoch und trotz der noch geltenden budgetmäßigen Online-Selbstbeschränkung findet elektronische öffentlich-rechtliche Presse statt, die als Lesemedium in unmittelbare Konkurrenz zu den ungezählten online-Versionen der Zeitschriften und Zeitungen tritt. Dies konterkariert die bestehende Rechtslage.

„Selbstverständlich ist es das gute Recht von ARD und ZDF insbesondere ihre TV-Beiträge im Internet programmbegleitend zu platzieren und zu verbreiten“, so VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner. „Es ist allerdings nicht akzeptabel, wenn staatlich finanzierte Online-Medien mit Angeboten jenseits programmbegleitender Inhalte den Marktzugang der Verlage blockieren.“ Diese seien anders als die jährlich mit rund 7,5 Milliarden Euro subventionierten Sendeanstalten ARD und ZDF auf die Refinanzierung durch Werbung und Bezahlinhalte angewiesen. „Dieses strukturelle Ungleichgewicht hat mit Marktwirtschaft nichts zu tun und gefährdet letztlich den Bestand der freien Presse“, so Fürstner.

Der VDZ weist darüber hinaus die Einschätzung Prof. Schächters zurück, dass die öffentlich-rechtlichen Sender mit ihren Angeboten nicht in Konkurrenz zu den Verlagen stehen, da man dort nicht mit Werbung, Sponsoring etc. agiere. „Die Tatsache, dass ARD und ZDF über ihren gesetzlich fixierten Sendeauftrag hinaus, im Internet publizistische Inhalte ohne jedes unternehmerische Risiko platzieren können, schließt faktisch die Refinanzierung konkurrierender nicht subventionierter Angebote aus“, meint Fürstner. Darüber hinaus ist der von Prof. Schächter vorgenommene Investitionsvergleich in Online-Aktivitäten zwischen ARD/ZDF auf der einen und den Verlagen auf der anderen Seite nicht korrekt. Fürstner: „Zum einen stellen die genannten Investitionssummen der Verlage ein Volumen über mehrere Jahre dar, während das angeführte ZDF-Budget auf einer 12-Monats-Investition beruht. Zum anderen haben die Verlage völlig andere Anschubinvestitionen im Netz zu leisten als der öffentlich-rechtliche Rundfunk.“

Es sei zudem nur schwer nachzuvollziehen, dass ARD und ZDF sich weigern, die budgetmäßige Selbstbeschränkung ihres Online-Etats zu erneuern, wenn sie dort nach eigenem Bekunden ohnehin nur vergleichsweise geringe Beträge aufwendeten. Zumal diese Selbstverpflichtung ein geeignetes Hilfsmittel ist, um die Beschränkung der öffentlich-rechtlichen Sender auf Programmbegleitung und Programmbezug in ihrer quantitativen Dimension zu sichern. Außerdem wird die Selbstverpflichtung im Gebührenurteil des Verfassungsgerichts als verfassungsmäßiges Instrument ausdrücklich genannt.

Über VDZ Akademie GmbH Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V.

Die VDZ-Akademie unterstützt die Aus- und Weiterbildung in den Verlagen, um die Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiter zu fördern.