Webinar mit Dr. Jens Eckhardt
10. Juni 2020, 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Die Rechtsprechung hat deutliche Anforderungen an den Pflichtinhalt und die Nachweisbarkeit von Werbe-Einwilligungen herausgearbeitet. Die DS-GVO hat diese Anforderungen verschärft in den Fokus gerückt. Nun drohen auch scharfe Bußgelder bei Missachtung.
Dauer: 90 Minuten inkl. Fragerunde
Die Themenschwerpunkte des Webinars:
- Wie und wie lange muss die Einwilligungserklärung gespeichert werden?
- Wie kann eine Einwilligung nachgewiesen werden?
- Wie oft darf man E-Mails verschicken?
- Gilt die Einwilligung auch nach einer Adressänderung?
- Dürfen außer der E-Mail-Adresse weitere Pflichtfelder eingefügt werden?
- Ist eine mündliche Einwilligung rechtsgültig?
- Müssen Einwilligungen immer mit Double-Opt-in bestätigt werden?
- Braucht eine Einwilligung auf Papier mit Unterschrift zusätzlich ein DOI?
- Darf man eine Erinnerung schicken, wenn auf die DOI-Mail nicht reagiert wird?
- Wie lange darf man die Daten speichern, wenn keine Bestätigung erfolgt?
- Wann verfällt eine Einwilligung?
Die Webinare richten sich an Profis, die mit den Grundregeln des E-Mail-Marketing vertraut sind. Webinarteilnehmer erhalten alle gezeigten Praxisbeispiele und Checklisten als Präsentation vorab. Die Teilnahme am Webinar wird mit einem Zertifikat bestätigt.
Einzelpreis: 129,- Euro; bei gleichzeitiger Buchung von mind. 3 Terminen: 99,- Euro, Kollegen: 59,- Euro - Die Rabattierung erfolgt bei Rechnungsstellung.
Anmelden können Sie sich hier.
Referenten
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Webinar 3: Die Einwilligung im E-Mail-Marketing
Jens Eckhardt (Derra, Meyer & Partner) 10.06.2020 10:00 |
Anmeldung
Veranstalter | Veranstaltungsort | |
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Name | Absolit Consulting | |
Kontaktperson | Frau Martus | |
Adresse | Melanchthonstr. 5 | |
Stadt | 68753 Waghäusel | online |
Telefon | 07254 95773-30 | |
Fax | ||
info@absolit.de | ||
Web | www.absolit.de | |
Art der Veranstaltung | Webinar |