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Einladung zum Idiotentest ist keine Ehrverletzung

Timo Schutt | 22.03.2013
Wenn Sie demnächst eine freundlich formulierte Einladung Ihrer Fahrerlaubnisbehörde erhalten, doch einmal bei einem „Idiotentest“ mitzumachen, dann dürfen Sie sich bitte nicht diskriminiert oder in Ihrer Ehre verletzt fühlen. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Test anstandslos bestehen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden.

Stelle sich nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, also dem Idiotentest, heraus, dass der Geladene doch nicht alkoholkrank oder geisteskrank ist, dann hat er zumindest keinen Anspruch auf Rehabilitation.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht