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Die Abzocke mit der Umsatzsteuer

Timo Schutt | 14.05.2013
Viele Unternehmen haben in der vergangenen Zeit Post von der Gewerbeauskunftszentrale und anderen dubiosen Anbietern bekommen, die irgendwelche nutzlosen Branchenbucheinträge versprechen gegen horrende Gebühren.

Der Bundesgerichtshof hat diese Abzocke gestoppt und solcherlei „Verträge“ für unwirksam erklärt. Nun wäre es nicht so, dass sich die GEW davon würde beeindrucken lassen und machte einfach weiter. Jüngst hatte das Landgericht Düsseldorf ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro verhängt.

Nun tritt ein neuer Spieler auf den Plan: Das „Europäische Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“. Man bewirbt damit ein angeblich zentrales Register, das noch angeblicher den Vorsteuerabzug erleichtern soll.

Nur: Das Ding kostet schlappe 890 Euro – pro Jahr, und der Vertrag, den man unvorsichtigerweise schließt, geht über mindestens 2 Jahre.

Auch hier: Das Formular sieht tatsächlich sehr amtlich und offiziell aus. Und wenn der Unternehmer hört, dass sein Vorsteuerabzug leichter wird und er damit finanzielle Vorteile zu sehen glaubt, dann wird leider auch schnell die für die Vernunft zuständige Hirnregion kurzfristig beurlaubt.

Also: Nicht unterschreiben. Der Unternehmer sollte seine Mitarbeiter vorsichtshalber über solche Machenschaften aufklären. Nicht selten passiert es, dass das Sekretariat gutgläubig das Formular unterschreibt und zurückschickt, und schon landet eine teure Rechnung im Briefkasten.

Wenn die Rechnung kommt: Nicht einfach zahlen. Schauen Sie ins Internet. Wenn dort schon Verbraucherzentralen vor Abzocke warnen, dann spricht viel dafür, dass das auch tatsächlich Abzocke ist.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht