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Abmahnung aufgrund fehlender Datenschutzerklärung?

Neuerdings häufen sich jedoch Gerichtsentscheidungen bei den Oberlandesgerichten, die fehlende Verbraucheraufklärung als eindeutigen Wettbewerbsverstoß anerkennen. Unternehmen, die ihre Datenschutzrichtlinien nicht an die aktuelle Gesetzgebung anpassen oder die Belehrung nicht umfassend darstellen, riskieren nun eine Abmahnung.

Aber Vorsicht: Nicht nur auf der Website muss die aktuelle Datenschutzerklärung zugänglich sein – auch die Regelungen für Marketingaktionen wie Gewinnspiele oder Umfragen müssen von den Unternehmen in den Datenschutzrichtlinien definiert und klar deklariert werden!

>>Lesen Sie weiter in unserem Artikel "Abmahngrund fehlerhafte Datenschutzerklärung"