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Kein Urheberrecht an Tier-Selfie

Timo Schutt | 03.11.2014
Aus der Reihe Recht kurios: In einem indonesischen Nationalpark hat ein Schopfaffe (alle wichtigen Infos zu diesem Tier gibt es hier http://de.wikipedia.org/wiki/Schopfaffe) einem Fotografen seine Kamera entwendet und mehrfach den Auslöser betätigt. Der Affe hat damit unter anderem Selfies von sich selbst geschossen. Anscheinend waren die Selfies ganz gut gelungen. Jedenfalls wurden zwei dieser Selfies später bei Wikipedia online gestellt, wohl um die freundliche Art des Schopfaffen als solchem unter Beweis zu stellen.

Der Fotograf wiederum, wohl kein ganz so freundlicher Zeitgenosse, begehrte die Löschung der Bilder, weil er ja schließlich Urheber derselben sei.

Das US Copyright Office hat zu diesem Fall sodann Stellung genommen. Nach Einschätzung der Behörde kann niemand Urheberrechte an Fotos anmelden, die von einem Affen gefertigt wurden. Tja, da hat der Fotograf wohl Pech gehabt. Und der Schopfaffe wird von seinem Glück und seiner Berühmtheit wohl nur schwerlich etwas haben.

Der Originaltext des Copyright Office lautet:

„The Office will not register works produced by nature, animals or plants. Likewise, the Office cannot register a work purportedly created by divine or supernatural beings, although the Office may register a work where the application or the deposit copy(ies) state that the work was inspired by a devine spirit. Examples: A photograph taken by a monkey.”

Unsere Meinung

Gut, dass das Copyright Office die Gelegenheit gleich beim Schopf gepackt hat, um klarzustellen, dass auch von Pflanzen hergestellte Werke nicht schutzfähig sind.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht