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Bei fehlender Genehmigung droht Betriebseinstellung

Gelegentlich werde ich von Mandanten gefragt, ob eine Veranstaltung in einer Location auch ohne Baugenehmigung durchgeführt werden kann. Einem Gastron
Timo Schutt | 30.08.2016
Gelegentlich werde ich von Mandanten gefragt, ob eine Veranstaltung in einer Location auch ohne Baugenehmigung durchgeführt werden kann. Einem Gastronom wurde diese Frage nun durch das Gericht beantwortet. Er hatte seinen Biergaten eine Zeit lang ohne Genehmigung betrieben. Auch er hätte vorher nur mal fragen müssen…

Auch in dem Biergarten aufgestellt für Konzerte war eine überdachte Bühne. Der Gastronom, dessen bisherige Genehmigung ausgelaufen war, hatte keine neue beantragt, obwohl ihm von der Stadt mehrere Fristen gesetzt wurden. Die Stadt hatte ihm schließlich auferlegt, den Betrieb sofort einzustellen. Gegen diesen Bescheid klagte der Betreiber und verlor nun vor dem Verwaltungsgericht Ansbach.

Die Aussetzung der sofortigen Vollziehung sei nicht angebracht, nachdem er Zeit genug hatte, einen Antrag zu stellen, so dass Verwaltungsgericht.

Die Nutzung des Grundstücks sei – wie bisher – erst nach Prüfung und Genehmigung durch die Stadt zulässig, so das Gericht weiter. Es sei auch nicht offensichtlich, dass eine solche Baugenehmigung erteilt werden könne, da Voraussetzung hierfür eben ein Bauantrag u.a. mit einer Betriebsbeschreibung sei. Aus dieser müsse sich ergeben, in welchem Umfang, in welcher Art und zu welchen Zeiten der Betrieb stattfinden soll. Im Hinblick etwa auf die vorhandene und jetzt überdachte Bühne und angesichts schon durchgeführter Public Viewing-Veranstaltungen könne sonst nicht geprüft werden, ob der Betrieb baurechtlich zulässig sei und etwa die Lärmgrenzwerte einhalte.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de
Timo Schutt
Über den Autor: Timo Schutt

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