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O2 will Bewegungsdaten der Kunden speichern und vermarkten – zulässig?

Timo Schutt | 05.11.2012
Wie jetzt bekannt wurde, plant der Telefonica Konzern mit seiner Telefon-Marke O2 die Vermarktung anonymisierter Bewegungsdaten seiner Kunden zu Marketingzwecken. Das Geschäft soll zunächst in Großbritannien starten, aber auch später nach Deutschland gebracht werden.

Natürlich sind solche Daten wertvoll. Einen Markt für diese Daten gibt es bestimmt. In der Netzgemeinde hat sich gleich ein enormer Shitstorm breitgemacht. Datenverwendung wird stets mit einem gewissen Argwohn beobachtet. Zu Recht. Schließlich geht es gerade auch bei der Geolokation um die Möglichkeit der Erstellung kompletter Bewegungsprofile von Personen: Und die Personen können vom Telekommunikationsunternehmen auch noch genau mit Namen, Adresse und sogar Bankverbindung bestimmt werden.

Aber dürften die Daten überhaupt in Deutschland legal erhoben und vermarktet werden?

Ein Sprecher von O2 betonte gegenüber dem Radiosender „hr info“, dass die Daten bei komplett anonymisiert würden. O2 werde sich selbstverständlich an die Datenschutzbestimmungen halten.

Liegt eine solche Anonymisierung vor, ist es also ausgeschlossen, dass die Bewegungsmuster tatsächlich einer bestimmten Person zugeordnet werden können (und sei es auch nur theoretisch mit einem hohen Aufwand) dann ist das Ganze tatsächlich auch in Deutschland grundsätzlich zulässig. Denn personenbezogene Daten sind das dann schlicht nicht mehr.

Für die Erhebung und Speicherung der Bewegungsprofile aber müsste sich die Firma O2 wohl eine ausdrückliche Einwilligung von den Kunden holen. Schließlich geht dieser Erhebung und die erforderliche Erstellung der Profile über den Zweck des Telefonvertrages weit hinaus. Und für die Vertragsabwicklung werden diese Bewegungsmuster bestimmt auch nicht gebraucht.

Liegt aber eine ausdrückliche Einwilligung vor, dürfte sich das Projekt auch bei uns legal betreiben lassen.

Der O2-Sprecher sagte weiter im Radio, dass es derzeit noch keine konkreten Pläne für einen Einsatz in Deutschland gäbe. Auch könne man Nutzer aus technischen Gründen nur auf höchstens 200 Meter genau orten.

Das ist natürlich sehr beruhigend.

Wir werden die weitere Entwicklung beobachten.

Timo Schutt
Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht