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Förderungen für Digitalisierung im Handwerk 2023

Der Umstieg und die Nutzung von Digitalisierung bringt für viele Branchen große Vorzüge und Wettbewerbsvorteile, weshalb man sich als Unternehmen ...
Mister Marketing | 13.11.2023

Der Umstieg und die Nutzung von Digitalisierung bringt für viele Branchen große Vorzüge und Wettbewerbsvorteile, weshalb man sich als Unternehmen unbedingt dieser Neuerung annehmen sollte. Dies gilt unter anderem auch für Handwerksbetriebe. Vor allem wird dabei von einer verbesserten IT-Sicherheit, Arbeitserleichterungen aufgrund technischer Investitionen und Prozessdigitalisierungen profitiert. Allerdings gehen diese Modifizierungen und Änderungen meist mit höheren Anschaffungskosten einher. Damit das digitale Vorhaben daran nicht scheitert, gibt es verschiedene Förderungen, die man für eine erfolgreiche Umsetzung nutzen kann. In diesem Artikel erfährt man nähere Informationen zu den verschiedenen digitalen Förderprogrammen 2023, wie der Ablauf der Beantragung vonstattengeht und welche Voraussetzungen es grundlegend zu erfüllen gibt. 

Übersicht der Förderprogramme für Handwerksbetriebe

Allgemein lassen sich die Förderprogramme in Deutschland auf die Bundes- und Landesebene aufteilen. Ausschlaggebend für die zur Verfügung stehenden Angebote ist der gemeldete Sitz eines Betriebs. Unterschiede zwischen den Programmen können sich entweder auf die Höhe der Förderung, die entsprechenden Anforderungen oder den Förderbereich beziehen. Sie können sich aber auch in ihrem Zweck differenzieren, da sich einige Förderungen auf die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit fokussieren, andere jedoch den Schwerpunkt auf eine höhere IT-Sicherheit, innovative Ideen oder Forschung und Entwicklung setzen. Die nachstehende Tabelle bietet einen Überblick über einige der aktuellen Programme, wobei man für genauere Informationen sogenannte Förderdatenbanken nutzen sollte: 

 

Förderprogramme auf Bundesebene

Förderprogramme auf Landesebene

Digital Jetzt

Mittelstand Innovativ & Digital

Go-Digital

Digitalisierungsprämie Plus

 

Transfer BONUS

 

Digitalbonus

 

Was jedoch alle Förderprogramme gemeinsam haben, ist das Ziel, die digitale Wettbewerbsfähigkeit in der deutschen Handwerksbranche anzutreiben. Dafür werden Unternehmen finanziell bei den Einführungs-, Verbesserungs- und Entwicklungskosten unterstützt, die sowohl die Software, Hardware, Beratung oder Sicherheit betreffen können. Dabei unterscheidet man diese zwei Förderarten:

  1. Förderzuschuss: Der Betrieb erhält eine Förderquote, die sich auf 30-80 % der Ausgaben belaufen kann.
  2. Förderkredit: Diese zeichnen sich durch niedrige Zinsen und eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren aus.

 

Folglich wird handwerklichen Unternehmen in Deutschland der Schritt in die Digitalisierung erleichtert und sie können zugleich von weiteren Vorteilen profitieren, wie unter anderem von der Neukundengewinnung durch das Setzen von geeigneten digitalen Werbemaßnahmen für Handwerker.

Welche Voraussetzungen muss man in der Handwerksbranche für eine digitale Förderung erfüllen?

Ob man als Handwerksbetrieb für ein Förderprogramm überhaupt in Frage kommt, hängt vor allem von der Mitarbeiterzahl ab, da in der Regel nur kleine und mittelständische Betriebe Unterstützung erhalten. Zudem ist es ausschlaggebend, dass ein Projekt erst startet, sobald ein Antrag auf Förderung bewilligt wurde und der Schwerpunkt auf dem Thema Digitalisierung ruht. Der Sitz des Handwerksunternehmens muss in Deutschland sein und das Vorhaben muss binnen 12 Monaten umgesetzt werden. Sollten diese Bedingungen erfüllt sein, kann man einen Antrag auf Förderung bei den jeweiligen Projektträgern oder der Landesbank einreichen. Abhängig von der Betriebsgröße, der Zuwendungsart und der geplanten Investition kann sich ein Zuschuss auf 4.000 € bis 130.000 € belaufen. Kredite hingegen können in Höhe von bis zu 7,5 Millionen € ausgestellt werden, abhängig natürlich von den jeweiligen Zinsen und der Laufzeit. Des Weiteren muss beim Beantragen von Förderprogrammen beachtet werden, dass eine "Doppelförderung" normalerweise nicht genehmigt wird. Sprich, sobald man bereits einen Zuschuss oder Kredit in Anspruch nimmt, kann man sich für kein weiteres Programm qualifizieren. Allerdings bietet sich für Handwerksbetriebe die Möglichkeit, den Anteil, für den ein Unternehmen selbst aufkommt, über Kredit- oder Beteiligungsprogramme fördern zu lassen. Eine Alternative stellt die Kombination der beiden Förderungen auf Bundesebene, “Digital Jetzt” und “Go-Digital”, dar, was je nach Bedarf sehr vorteilhaft sein kann. 

Wie verläuft die Beantragung und Umsetzung einer digitalen Förderung für Handwerker?

Nachdem die Beantragung mit der Umsetzung Hand in Hand übergehen, kann man den gesamten Prozess in die folgenden sechs Schritte zusammenfassen:

  1. Prüfung der Anforderungen für eine Antragstellung

Neben dem Erfüllen der jeweiligen Voraussetzungen muss ein Handwerksbetrieb zudem einen Digitalisierungsplan erstellen, welcher eine Beschreibung des Vorhabens, die beabsichtigten Maßnahmen, den aktuellen Digitalisierungsstand sowie die angestrebten Ziele beinhaltet. 

  1. Erstellung eines Online-Antrags

Die Antragstellung erfolgt üblicherweise online, wobei der Antragstellende sich zuerst im Förderportal registrieren muss. Nach abgeschlossener Zuweisung des Antragskontingents sollte das Unternehmen den Antrag so zeitnah wie möglich abschließen, in dem es diese Dokumente ausfüllt und online hochlädt:

  • Online-Antragsformular
  • Digitalisierungsplan
  • De-minimis-Erklärung
  • Notwendige Nachweise
  • Geplante Ausgaben

 

Die benötigten Unterlagen richten sich je nach Förderprogramm und Modul der Förderung. Nach einem erfolgreichen Upload kann im nächsten Schritt der Antrag fertig eingereicht werden. Anschließend muss man mit einer Bearbeitungszeit von etwa sechs bis acht Wochen rechnen.

  1. Prüfung und Bewilligung des Antrags

Nach dem Eingang der Ansuche auf Förderung werden sämtliche Anträge der Reihe nach abgearbeitet und geprüft. Sollte eine Bewilligung das Ergebnis sein, so wird zugleich der Zeitrahmen festgesetzt, in dem das Vorhaben abgeschlossen werden muss. Basierend auf allen eingereichten Dokumenten und Angaben wird in Folge die Höhe der Förderung bestimmt. 

  1. Betriebliche Umsetzung der Förderung

Sobald der Zuwendungsbescheid in einem Handwerksunternehmen eingeht, beginnt die Umsetzung der Digitalförderung. In dieser Mitteilung erhalten Betriebe genaue Informationen zum Projektstart und -ende, die unbedingt eingehalten werden müssen. 

  1. Vorlegen eines Verwendungsnachweises

Spätestens nach 12 Monaten muss das jeweilige Projekt abgeschlossen sein. Nach Beendigung ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten einen Verwendungsnachweis des Fördergeldes einzureichen. Dies geschieht erneut über das Online Förderportal. Dieser Nachweis muss sowohl Angaben zu den tatsächlich angefallenen Ausgaben enthalten als auch die entsprechenden Rechnungen. 

  1. Überprüfung des Verwendungsnachweises

Zum Abschluss eines Förderprogramms wird der eingereichte Verwendungsnachweis von einem zugeteilten Projektträger kontrolliert und überprüft. Solange dabei keine Unstimmigkeiten, Abweichungen oder Unregelmäßigkeiten auftreten, steht der Auszahlung des Investitionszuschusses für Handwerker nichts mehr im Wege. 

 

Die Überprüfung des Verwendungsnachweises stellt somit den Abschluss eines bewilligten Förderprogramms dar. 

Fazit

Der verstärkte Einsatz von Digitalisierung und der Umstieg auf technische Neuanschaffungen sind leider meist mit hohen Ausgaben verbunden, die vor allem für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe nicht tragbar sind. Damit geplante Vorhaben aber nicht daran scheitern, bieten sich verschiedene digitale Förderprogramme und -arten an. Sofern ein Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und ein Projekt mit Fokus auf Digitalisierung plant, kann ein Antrag auf eine solche Unterstützung eingereicht werden. Nach einer entsprechenden Prüfung und Bewilligung kann die Umsetzung, welche den Zeitrahmen von 12 Monaten nicht übersteigen darf, beginnen. Abschließend muss noch ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden und schon profitieren Handwerker von dem Investitionszuschuss.

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