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EU erkennt PR-Abschlüsse der EAPR, des communication college und der PR-Akademie Rhein-MAin an

PR-Branche wächst
nadja merl-stephan | 05.01.2009
Frankfurt, 5.1.2009. Bereits seit 1985 garantiert ein Beschluss des Ministerrats den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dass sie in jedem Mitgliedstaat der EU den erlernten Beruf ausüben dürfen. Innerhalb der EU sind die Ausbildungswege und Berufsabschlüsse allerdings recht unterschiedlich. Während zum Beispiel Auszubildende in Deutschland neben der praktischen Ausbildung die Berufsschule besuchen, werden in Italien die Azubis generell in Schulen ausgebildet. Das Grundprinzip ist einfach: Wenn sie in ihrem Heimatland für ihren Beruf qualifiziert sind, dürfen sie ihn in allen anderen Mitgliedstaaten ebenfalls ausüben. Der staatlich zugelassene und zertifizierte Kurs des communication-college (www.communication-college.org) und die darauf aufbauenden Präsenzkurse der PR Akademie Rhein-Main (www.pr-akademie-rheinmain.de) führen zu Berufsabschlüssen in der Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations. In Deutschland ist eine Förderung nach SGB-III durch die Bundesagenturen für Arbeit möglich. Die Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Mannheim, hat den Kurs bundesweit erneut als Maßnahme anerkannt und zugelassen. Die Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Mannheim, teilt zusätzlich mit, dass "das communication-college eine Ausbildung durchführt, die den Zielen der Weiterbildungsförderung entsprechen, nach ihrer Dauer, der Leistungsfähigkeit des Trägers, der Ausbildung und Berufserfahrung des Leiters und der Lehrkräfte, der Gestaltung des Lehrplans, der Unterrichtsmethode und der Güte der zum Einsatz vorgesehenen Lehr- und Lernmittel, eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten lassen, angemessene Teilnahmebedingungen bieten und damit ordnungsgemäß auf einen Beruf vorbereitet". So also ein staatlicher Abschluss (wie in der Öffentlichkeitsarbeit zum Beispiel ein IHK-Abschluss) vorliegt, ist eine Anerkennung in einem anderen EU-Land unproblematisch und die Arbeit kann sofort aufgenommen werden. Anders verhält es sich bei so genannten reglementierten Berufen: Zur Anerkennung müssen sie bei den zuständigen Stellen des jeweiligen Mitgliedslandes - für die Anerkennung in Deutschland ist dies die ZAB bei der Ständigen Konferenz der Kultusminister - einen Antrag stellen, der innerhalb von vier Monaten bearbeitet werden muss. Nur wenn sich ihre Ausbildung in Dauer oder Inhalt erheblich von der im Gastland unterscheidet, können Nachweise über Berufserfahrung, einen Lehrgang oder eine Eignungsprüfung verlangt werden. Wichtig: Es darf immer nur ein zusätzlicher Nachweis von ihnen gefordert werden. Eine Anerkennung für nicht reglementierte Berufe ist nicht erforderlich - sie können direkt die Arbeit aufnehmen. Das gilt natürlich auch für Selbstständige. Um eine Anerkennung der unterschiedlichen Abschlüsse zu ermöglichen, müssen die Mitgliedstaaten Übersichten zu Berufsfeldern und den entsprechend notwendigen Nachweisen vorlegen. Abschlusszeugnisse müssen übersetzt werden - nicht nur sprachlich, sondern eben auch "inhaltlich", damit sie verglichen werden können.

Presse:
Nadja Merl-Stephan
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