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Unfall-Schadensregulierung im europäischen Ausland

Das Europäische Parlament sorgt mit neuer EU-Verordnung für Rechtssicherheit bei Unfällen im europäischen Ausland
Christoph Peter Hawuka | 31.08.2007
Verursacht man im europäischen Ausland einen Unfall, bzw. ist in einen solchen verwickelt, konnte das bisher schon mal zu einem rechtlichen Chaos führen. Das europäische Parlament hat nun eine EU-Verordnung verabschiedet, mit der bisherige Unklarheiten beseitigt werden sollen. Dabei regelt die Verordnung zunächst nur etwas, was eigentlich auf der Hand liegen sollte: Für die Unfallregulierung gilt das Recht des Landes, in dem der Unfall stattfand. Diese Klärung der juristischen Zuständigkeit vermag nun jedoch endlich Rechtssicherheit in die Situation zu bringen, wenn z. B. ein Deutscher in Spanien in einen Unfall mit einem Lkw aus Griechenland verwickelt ist.

Die neue EU-Verordnung gilt für alle EU-Staaten und für deren Gerichte. Ganz entscheidend ist auch, dass bei der Festsetzung der Entschädigungszahlungen an die Opfer die Richter aus dem Unfall-Land nun die Behandlungskosten am Wohnsitz des Unfallopfers in Betracht ziehen sollen. Mit dieser Berücksichtigung der Lebensumstände des Opfers ist gesichert, dass die für das Opfer entstandenen Kosten gedeckt sind. Dies gilt nicht nur für die direkte medizinische Betreuung, sondern auch für die langfristige Nachsorge.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter http://www.europaparl.de [Link]

Christoph Peter Hawuka
Rechtsanwalt
www.kanzleiwilli.de