print logo

DDV begrüßt Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Der Bundestag hat am 27. Juni in 2. und 3. Lesung das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" beschlossen.
Das Paket enthält Verbesserungen zum Verbraucherschutz in verschiedenen Bereichen - darunter u.a. auch Regelungen zur Verschärfung der Telefonwerbung. Die wesentlichen Bestimmungen:

1. Bereich Telefonwerbung
- Erhöhung der Bußgeldobergrenze von 50.000 auf 300.000 Euro,
- Einbeziehung von Anrufen mittels automatischer Anrufmaschinen in den Bußgeldtatbestand,
- Verträge über Gewinnspieleintragungsservices bedürfen der Textform (z.B. Brief, E-Mail, SMS).

2. Bereich Unseriöse Inkassofirmen
Dem Unwesen, nicht existierende Forderungen einzutreiben, soll das Handwerk gelegt werden: Inkassounternehmen sollen zur Angabe verpflichtet werden, wie Hauptforderung und etwaige zusätzliche Gebühren entstanden sind.

3. Bereich Abmahn-Unwesen
Private Internetnutzer, die unerlaubt Musik oder Videos ins Netz stellen oder tauschen, werden des Öfteren von Anwälten oder Abmahnvereinen mittels hoher Gebühren massenhaft abgemahnt. Künftig sollen privaten Internetnutzern bei erstmaligem Urheberrechtsverstoß max. 155,30 Euro berechnet werden können.

Patrick Tapp, Vizepräsident Kommunikation des Deutschen Dialogmarketing Verbands: "Wir begrüßen diese ausgewogene Entscheidung des Bundestags. Hier wird der Verbraucher, der immer auch Kunde ist, einerseits geschützt, ohne dass ihm andererseits der Komfort zeitgemäßer Dienstleistungsangebote vorenthalten wird. Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat dem Bundestag folgen wird und das Gesetz noch vor der Bundestagswahl abschließend verabschiedet wird.?

Gegen dieses Gesetz kann der Bundesrat binnen drei Wochen den Vermittlungsausschuss anrufen. Mit einem Inkrafttreten noch vor der Bundestagswahl ist jedoch zu rechnen.