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Europäische Datenschutzreform gefährdet gemeinnützige und gesellschaftliche Aufgaben

Gemeinnützige Non-Profit-Organisationen benötigen im Bereich des Spendensammelns klare Regelungen zur Zulässigkeit der Datenverarbeitung.
action medeor Deutsches Medikamenten-Hilfswerk, ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute, AWO Bundesverband, BVM Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher, ChildFund Deutschland, Christoffel-Blindenmission Deutschland, Deutsche AIDS-Stiftung, Deutscher Fundraising Verband, Forschungsgruppe Wahlen, GfK Verein, HELP, infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft, Missionszentrale der Franziskaner, Nielsen, nph deutschland, ROTE NASEN Clowns im Krankenhaus, SOS-Kinderdorf, Stiftung HELP, TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH, TNS Infratest, Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) und Berliner Datenschutzrunde



· befürchten durch die Datenschutz-Grundverordnung Ziel unverhältnismäßiger Regelungen zu werden und dadurch ihren gemeinnützigen Auftrag nicht mehr adäquat ausführen zu können

· fordern gemeinsam dazu auf, die besonderen Belange spendensammelnder Non-Profit-Organisationen und Unternehmen im Bereich der Markt- und Meinungsforschung bei den Arbeiten an der Datenschutz-Grundverordnung zu berücksichtigen und entsprechende Ausnahmeregelungen zu schaffen



Die oben genannten Verfasser befürchten durch die geplante EU-Datenschutz-Grundverordnung erhebliche Einschränkungen in ihrer alltäglichen Arbeit.

Sie fordern daher die beteiligten politischen Entscheidungsträger im Europäischen Parlament und die Bundesregierung dazu auf, bei den fortlaufenden Verhandlungen um die Datenschutzreform spezielle Erlaubnisnormen für spendensammelnde Non-Profit-Organisationen und Unternehmen der Markt- und Meinungsforschung zu schaffen.

Gemeinnützige Non-Profit-Organisationen benötigen im Bereich des Spendensammelns klare Regelungen zur Zulässigkeit der Datenverarbeitung. Es muss ihnen weiterhin möglich sein, bestehende und neue potentielle Spender gezielt anzuschreiben. Sollten entsprechende Regelungen – vergleichbar den bestehenden Bestimmungen im deutschen Datenschutzrecht – nicht geschaffen werden, drohen vielen spendensammelnden Organisationen erhebliche finanzielle Einbußen. Sie werden das erforderliche Spendenaufkommen zur Erfüllung gemeinnütziger Aufgaben nicht mehr mobilisieren können.

Auch die Besonderheiten der Markt- und Meinungsforschung müssen beachtet werden. Die Durchführung repräsentativer Umfragen gerät in Gefahr, wenn die Markt- und Meinungsforschung nicht als Teil der wissenschaftlichen Forschung anerkannt, die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung für diese Zwecke explizit festgestellt und eine spezielle gesetzliche Erlaubnisnorm auf der Grundlage des strikten branchenspezifischen

Anonymisierungsgebots geschaffen werden.

Andernfalls steht bereits die Rechtmäßigkeit der Stichprobenziehung für repräsentative Umfragen in Frage. Nur durch ihre Anerkennung als wissenschaftliche Forschung und die Schaffung einer spezifischen Erlaubnisnorm kann die Markt- und Meinungsforschung weiterhin ihre unverzichtbare Aufgabe erfüllen, die empirische Grundlage für zahlreiche gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Entscheidungen bereitzustellen.

Die Verfasser dieser Pressemitteilung sind davon überzeugt, dass die Reform des europäischen Datenschutzrechts einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung des Datenschutzes in Europa leisten wird. Jedoch muss bei spendensammelnden Organisationen und im Bereich der mittelständisch geprägten Markt- und Meinungsforschung mit Augenmaß vorgegangen werden. Am 21. Oktober hat der LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments die Chance, bei seiner Abstimmung über die Verhandlungsposition zur Datenschutz-Grundverordnung die Grundlage für die notwendigen Erlaubnisnormen zu schaffen.

Helmut Graf, Initiator der Berliner Datenschutzrunde und Vorstand der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG erklärt hierzu: „Sollte die Datenschutz-Grundverordnung ohne ausgewogene Regelungen für zivilgesellschaftliche Organisationen und die mittelständische Wirtschaft in Kraft treten, drohen gravierende ökonomische und gesellschaftliche Konsequenzen.“