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Jahressteuergesetz 2015

Sachbezüge für Mitarbeiter bleiben steuerfrei.
mydays GmbH | 15.01.2015
Das Jahr startet mit einer erfreulichen Meldung für alle Unternehmen, die Mitarbeiterbindung groß schreiben. Im vom Bundestag verabschiedeten Jahressteuergesetz 2015 bleibt die 44 Euro-Freigrenze für Sachbezüge weiterhin bestehen. Auch hinsichtlich der Betriebsveranstaltungen gibt es eine gute Nachricht für Arbeitgeber: die bisherige Freigrenze von 110 Euro pro Mitarbeiter wird nun in einen Freibetrag umgewandelt.

Unternehmen haben auch 2015 die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter mit zusätzlichen Sachbezügen zu unterstützen, ohne dass dabei für den Arbeitnehmer eine steuerliche Belastung anfällt. Die Business-Abteilung von mydays bietet Firmenkunden eine Reihe von Möglichkeiten, Gutscheine oder Geschenkboxen für Mitarbeiter einzusetzen – sei es als Motivationstool, zur Gesundheitsförderung oder als Retention-Maßnahme.

„Wir begrüßen es natürlich sehr, dass die 44 Euro-Freigrenze auch im nächsten Jahr bestehen bleibt. Dieser Entschluss zeigt, dass die Bundesregierung verstanden hat, wie wichtig zusätzliche Maßnahmen für Mitarbeiter sind“, so Markus Meyer, Vertriebsleiter der mydays GmbH. „Für uns in der B2B-Abteilung bedeutet dies, dass wir mit unserem Angebot für Unternehmen zur Mitarbeiterbindung genau auf dem richtigen Weg sind.“

Zusätzlich werden Unternehmen von einer Änderung der Steuergrenze für Betriebsfeiern entlastet. Statt der bisherigen Freigrenze von 110 Euro pro Mitarbeiter, gilt dieser Betrag nun als Freibetrag. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer wissen nun sicher, bis zu welcher Höhe Betriebsfeiern auf jeden Fall steuerfrei bleiben. Wird der Betrag überschritten, ist ab sofort lediglich die Differenz steuerpflichtig.

Weitere Informationen zu den Leistungen der B2B-Abteilung von mydays finden Sie unter: http://b2b.mydays.de/