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BVDW kritisiert Abstimmung zugunsten der Uploadfilter

Das EU-Parlament stimmte heute, 26. März, für das neue Urheberrecht. Infolge Artikel 17 werden Plattformbetreiber Uploads technisch unterbinden.
BVDW | 26.03.2019
Streitpunkt Uploadfilter © Wikimedia
 
Das Europäische Parlament stimmte heute für die Reform des EU-Urheberrechts. Darin enthalten ist auch die umstrittene Regelung des Artikel 17 (bisher Artikel 13): Daraus resultiert, dass Plattformbetreiber vermeintliche Urheberrechtsverletzungen noch vor dem Upload ins Netz technisch unterbinden werden. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. kritisiert die Entscheidung scharf: „Die EU hat eine Grenze überschritten und greift in einen Bereich ein, den sie niemals hätte tangieren dürfen: Die Meinungsfreiheit“, so BVDW-Präsident Matthias Wahl. Insgesamt aber sei die neue Urheberrechtsrichtlinie aber eine solide Basis für ein modernes Urheberrecht in Europa.

Nach dem ersten Scheitern im Juli 2018 und der dann doch möglichen Aufnahme von Trilogverhandlungen hat die inzwischen überarbeitete Reform des Urheberrechts heute eine knappe Mehrheit im Europäischen Parlament gefunden. Der umstrittene Upload-Filter bleibt trotz massiver Bedenken im Kern bestehen. Plattformen werden künftig verstärkt in die Pflicht genommen – um nicht haftbar zu sein, sind sie künftig verpflichtet, vermeintliche Urheberrechtsverletzungen noch vor dem Upload zu unterbinden. Die Lizenzierung steht zwar an erster Stelle, doch ist es unmöglich vorherzusehen, für welche unterschiedlichen Inhalte vorab Lizenzen erworben werden müssen. Es wird in der Konsequenz auf Upload-Filter hinauslaufen müssen, damit die Plattformen ihre Haftung ausschließen können. BVDW-Präsident Matthias Wahl: „Es ist unstrittig, dass wir für die EU dringend ein modernes Urheberrecht brauchen, das den heutigen Anforderungen gerecht wird. Im Großen und Ganzen ist die heute verabschiedete Richtlinie dafür eine solide Basis. Mit der Upload-Filter-Regelung aber untergräbt die EU die Werte, für die wir als Staatengemeinschaft in Europa seit jeher einstehen. Die Meinungsfreiheit ist gerade in schwierigen politischen Zeiten das höchste Gut, das nun einer Urheberrechtsregulierung untergeordnet wird. Das ist eine besorgniserregende Tendenz der Politik.“ Der Schutz der Urheber sei richtig und entsprechende Maßnahmen daher notwendig. „Aber die in Artikel 17 getroffenen Maßnahmen entbehren der Verhältnismäßigkeit.“ Schon im Februar hatte der BVDW an das Europäische Parlament appelliert, „sich auf die europäischen Grundsätze zu besinnen und sich dieser Fehlregulierung mit aller Entschlossenheit entgegen zu stellen“.

Im aktuellen Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und SPD ursprünglich deutlich von Upload-Filtern distanziert: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‘filtern’, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“ Nach innerparteilichen Protesten in der Union, kommunizierte die Parteispitze einen Kompromiss: In der Abstimmung des Europäischen Parlaments sollten die Abgeordneten zwar für die Reform samt Artikel 17 stimmen, die Umsetzung der Upload-Filter-Regelung auf nationaler Ebene aber verhindern. „Abgesehen davon, dass ein solches Vorgehen der europäischen Idee der Politik grundlegend widerspricht, eine Abstimmung nur pro Forma durchzuführen, nur um das Ergebnis in der nationalen Gesetzgebung anschließend zu ignorieren, verkennt dieser Ansatz die Gesetzmäßigkeiten des digitalisierten Europas: Für europaweit agierende Plattformbetreiber gilt die Gesetzgebung des Landes, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, und die deutsche Umsetzung der Richtlinie dürfte für viele daher vollkommen irrelevant sein.“ Das führe den Kompromiss der Union letztlich ad absurdum, so BVDW-Präsident Wahl.