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ifo-Präsident Fuest will stärkere Verrechnung der Verluste für Firmen

Unternehmen sollten Gewinne aus der Vergangenheit mit Verlusten aus dem Corona-Jahr verrechnen können.
ifo Institut | 29.10.2020
© freepik / 8photo
 

Unternehmen sollten Gewinne aus der Vergangenheit mit Verlusten aus dem Corona-Jahr verrechnen können. Das fordert ifo-Präsident Clemens Fuest. „Die derzeit geltende Beschränkung der Verlustverrechnung verstärkt die Krise, denn sie belastet gerade Unternehmen, die vor der Krise positive Erträge erwirtschaftet haben und nun krisenbedingt Verluste erleiden“, sagte er am Donnerstag in München.

 

Eine Ausweiterung über 5 Millionen Euro hinaus könne Pleiten durch Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit abwenden und so viele Arbeitsplätze und öffentliche Einnahmen retten. Ein erweiterter Verlustrücktrag wirke sehr zielgenau: Es würden nur jene Unternehmen entlastet, die vor der Krise ein funktionierendes Geschäftsmodell gehabt hätten und die ihre Gewinne in Deutschland versteuert hätten. Wer schon vorher in den roten Zahlen gewesen sei, könne den Rücktrag aber nicht nutzen.

 

Der Verlustrücktrag wirke wie eine Steuerstundung, fügte Fuest hinzu. Endgültige Steuerausfälle erleide der Staat aber nur in Ausnahmefällen, beispielsweise dann, wenn Unternehmen später insolvent würden. Die Ausweitung koste den Staat deshalb nur wenig, ergänzte Fuest. Die bisher gewährte, beschränkte Ausweitung des Verlustrücktrages verringere die Steuereinnahmen nach Schätzungen der Bundesregierung im Jahre 2020 um 4,2 Milliarden Euro. Mehr als 90 Prozent davon flössen aber in den Folgejahren wieder in die Kassen zurück.

 

Aus der Perspektive des Staates ist der Rücktrag laut Fuest wie eine vorübergehende Überlassung von Liquidität und Kapital zu betrachten. Da der deutsche Staat sich derzeit zu Negativzinsen verschulden könne, würden die öffentlichen Kassen kaum belastet.