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Branchenverband CCV kritisiert Pläne zur Mindestlohnerhöhung

BMAS beabsichtigt ohne Hinzuziehung der Mindestlohnkommission eine einmalige Erhöhung der bundesweiten Lohnuntergrenze auf 12 Euro.
© freepik / pch.vector
 

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) kritisiert in seiner heute dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übermittelten Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes die Pläne der Ampelkoalition. Diese beabsichtigt ohne Hinzuziehung der Mindestlohnkommission eine einmalige Erhöhung der bundesweiten Lohnuntergrenze auf 12 Euro.
 
Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von zunächst 8,50 Euro war von der Großen Koalition zum 1. Januar 2015 eingeführt worden. Wie im Mindestlohngesetz (MiLoG) vorgesehen, wird der Mindestlohn turnusmäßig angepasst. Zur Anpassung richtete der Gesetzgeber eine ständige unabhängige Mindestlohnkommission ein. In dieser sind neben Gewerkschaften auch Arbeitgeber vertreten. Die Kommission beschloss zuletzt am 30. Juni 2020 einstimmig die dritte Anpassung des Mindestlohnes. Danach sollte dieser in mehreren Schritten auf 10,45 Euro pro Stunde zum 1. Juli 2022 steigen. Mit Beginn des Jahres 2022 stieg der Mindestlohn bereits von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Der Referentenentwurf des Mindestlohnerhöhungsgesetzes sieht nunmehr vor, den Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro zu erhöhen. Nach dieser einmaligen Anpassung des Mindestlohnes durch den Gesetzgeber soll die Mindestlohnkommission wieder über die weiteren Erhöhungsschritte entscheiden.
 
"Die Mehrheit der CCV-Mitglieder stand der grundsätzlichen Einführung des Mindestlohnes positiv gegenüber. Wir stehen als Arbeitgeber zu unserer sozialen Verantwortung. Bei der Höhe ist jedoch ein Ausgleich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen wichtig. Diesen gewährleistet die Mindestlohnkommission. Eine rein politisch motivierte Erhöhung ohne Einbeziehung der Sozialpartner ist hingegen abzulehnen", kommentiert CCV-Präsident Dirk Egelseer die Pläne der Bundesregierung. CCV-Justiziar Constantin Jacob ergänzt, dass "durch die erhebliche Steigerung der Personalkosten negative Beschäftigungseffekte, Preiserhöhungen und ein verstärktes Nearshoring zu befürchten sind. Unternehmen und ganze Branchen, die bereits durch die Pandemie erheblich getroffen sind, werden durch die Erhöhung zusätzlich belastet, und die Steigerung wird darüber hinaus zum zusätzlichen Inflationstreiber."
 
Die Mindestlohnkommission, in deren Rahmen die Sozialpartner im Dialog den Mindestlohn und dessen Modalitäten festlegen, hat sich nach Ansicht des CCV bewährt und darf nicht durch die Politik ausgehöhlt werden. "Es steht zu befürchten, dass durch diese politisch motivierte Anpassung ein Präzedenzfall geschaffen und der Mindestlohn künftig zum regelmäßigen Objekt des Wahlkampfes und eines Bieterwettbewerbs wird", gibt CCV-Justiziar Constantin Jacob zu bedenken. CCV-Präsident Dirk Egelseer führt hierzu abschließend aus: "Die pauschale, politisch motivierte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes durch die Ampelkoalition wirft ferner die Frage auf, wie weit überhaupt das Vertrauen der Politik bezüglich der unabhängigen Arbeit der Mindestlohnkommission reicht."
 
Weiterführende Informationen:

https://callcenter-verband.de/themen/mindestlohn