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Zyklus-Apps: Großteil der Nutzerinnen ist Datenschutz wichtig

vzbv veröffentlicht Befragungsergebnisse zur Nutzung und Bewertung von Zyklus-Apps.
Zyklus-Apps: Großteil der Nutzerinnen ist Datenschutz wichtig © freepic/rawpixel
 

Im Rahmen einer internetrepräsentativen Onlinebefragung im Auftrag des vzbv wurden Internetnutzerinnen zur Nutzung und Bewertung von Zyklus-Apps befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass Zyklus-Apps beliebt sind. Sie zeigen auch, dass den Nutzerinnen der Schutz ihrer sensiblen Gesundheitsdaten zwar wichtig ist, sie offenbar aber nur unzureichend über deren Weitergabe an Dritte informiert sind.

Zyklus-Apps zählen zu den digitalen Gesundheitsangeboten und erlauben den Nutzerinnen eine Vielzahl von sensiblen Gesundheitsdaten zu dokumentieren (wie zum Beispiel Datum der Regelblutung, Angaben zum Zervix, Basaltemperatur, Sexualverhalten). Die Apps berechnen anhand bestimmter eingetragener Daten das fruchtbare Fenster sowie das voraussichtliche Einsetzen der nächsten Regelblutung. Auch versprechen sie Unterstützung bei Kinderwunsch oder Verhütung.

Insgesamt haben 39 Prozent aller befragten Internetnutzerinnen angegeben, innerhalb der vergangenen zwölf Monate eine Zyklus-App genutzt zu haben. Damit werden Zyklus-Apps eher genutzt als Ernährungs- (33 Prozent) oder Achtsamkeits-Apps (21 Prozent). Die Nutzungsgründe für die Zyklus-Apps sind vielfältig: Die Nutzerinnen verwenden sie, um allgemeine Informationen zum Zyklus zu erhalten (61 Prozent), um den eigenen Körper besser kennenzulernen (44 Prozent) oder aus gesundheitlichen Gründen (36 Prozent).

Laut Befragung ist dem Großteil der Nutzerinnen (92 Prozent) der Schutz ihrer Daten eher oder sehr wichtig. Bei der Information der Nutzerinnen im Hinblick auf die Datenweitergabe an Dritte zeigt sich allerdings Nachholbedarf: Laut Befragung stimmen nur 54 Prozent der Nutzerinnen voll und ganz oder eher zu, dass Ihnen bekannt ist, ob ihre eingetragenen Daten an Dritte weitergeben werden. Die Einhaltung der DSGVO ist bei allen datenverarbeitenden Apps zwingend. Ein Bestandteil der DSGVO ist das Auskunftsrecht der betroffenen Person nach Artikel 15 DSGVO. Ob und wie diesem Recht nachgekommen wird, untersuchte der vzbv in Zusammenarbeit mit der Stiftung Warentest bei ausgewählten Zyklus-Apps.

Die komplette Umfrage finden Sie im Downloadbereich, dort finden Sie ebenfalls die vzbv-Untersuchung zum Auskunftsrecht bei Zyklus-Apps.

Methode

Internetrepräsentative Onlinebefragung (23. bis 28. August 2023) von eye square im Auftrag des vzbv. Basis: 1.387 Internetnutzerinnen zwischen 18 und 55 Jahren, darunter 500 Internetnutzerinnen, die in den vergangenen 12 Monaten eine Zyklus-App genutzt haben. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte (Internetnutzerinnen) / max. ± 4 Prozentpunkte (Zyklus-App-Nutzerinnen).