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Änderung des Telekommunikationsgesetzes: Plädoyer für das Österreich-Modell

TKG-Änderungsvorschläge von Minister Glos beseitigen nicht die Preistreiberei der Mobilfunkbetreiber bei Servicerufnummern
Gunnar Sohn | 01.04.2008
TKG-Änderungsvorschläge von Minister Glos beseitigen nicht die Preistreiberei der Mobilfunkbetreiber bei Servicerufnummern



Plädoyer für das Österreich-Modell



Berlin/Bonn, 1. April 2008, www.ne-na.de - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) http://www.bmwi.de hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt. Er befindet sich nun in der Ressortabstimmung. Geplant ist unter anderem eine Neugestaltung der 0180-Rufnummern zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. In der Wirtschaft werden die Pläne kritisch aufgenommen.



„Wir begrüßen zwar den Vorschlag von Bundesminister Michael Glos zur Einführung kostenloser Warteschleifen bei den 0180-Servicerufnummern. In anderen Rufnummerngassen wie der 0900 setzen wir das bereits seit längerer Zeit erfolgreich ein. Leider beschränkt sich die vorgeschlagene Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes nur auf das Festnetz. Warteschleifen für Anrufe aus dem Mobilfunknetz bleiben kostenpflichtig. Das ist für die Verbraucher ein untragbarer Zustand. Denn die Handytarife sind im Vergleich zum Festnetz um ein Vielfaches höher“, kritisiert Renatus Zilles, Vorsitzender der Geschäftsführung des Bonner Mehrwertdienste-Anbieters NEXT ID http://www.next-id.de.



Warum es zwei unterschiedliche Preise für die gleiche inhaltliche Leistung geben soll, sei nicht nachvollziehbar, zumal EU-Kommissarin Viviane Reding eine weitere Angleichung der Mobilfunkkosten an die Festnetzkosten durch die Absenkung der Terminierungsentgelte gefordert habe. „Zudem berücksichtigt das Wirtschaftsministerium nicht die Tatsache, dass immer mehr Bürger ihren Festnetzanschluss zu Gunsten des Mobiltelefons aufgeben. Damit scheint der Weg für die meisten Verbraucher zum höheren Endkundentarif für Anrufe zu Servicerufnummern aus dem Mobilnetz unausweichlich“, warnt Zilles.



Auch die Beschränkung auf nur eine Rufnummergasse sei unverständlich. „Die im Vergleich zum Festnetz nicht transparenten Endkundepreise der Mobilfunknetzbetreiber finden sich ebenso bei anderen Rufnummern, wie etwa bei der in den Medien häufig eingesetzten 0137-Rufnummer oder der ebenfalls im Kundenservice genutzten 0900-Gasse. Hier zahlt der Verbraucher bei gleichem Service bis zu 50 Prozent und mehr aus dem Mobilfunk als aus dem Festnetz“, weiß Zilles.



Wenn der Gesetzgeber etwas für den Verbraucher tun wolle, dann sollte er nach Meinung von Zilles dem Gebot der Technologieneutralität des Telekommunikationsgesetzes folgen und endlich Festnetz sowie Mobilfunk gleich behandeln: „Wir fordern daher die zeitnahe Einführung des in Österreich praktizierten Modells mit der Festsetzung einheitlicher Endkundentarife aus Festnetz und Mobilfunk bei adäquaten Ausschüttungen für die Marktpartner. Das erfolgreiche Beispiel in unserem Nachbarland zeigt, dass von einer solchen Lösung alle Marktteilnehmer profitieren könne


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Über Gunnar Sohn

Gunnar Sohn ist Freiberufler und u.a. Wirtschaftspublizist, Buchautor, Blogger, Medienberater, Moderator und Kolumnist.