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BVDW begrüßt Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Statement des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
BVDW | 03.03.2010
Düsseldorf, 03. März 2010 - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. begrüßt Rechtssicherheit für Internet-Provider.


Dazu eine Stellungnahme des BVDW-Vizepräsidenten Matthias Ehrlich:
"Mit dem Urteil leistet das Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit der Internet-Provider. Es hat insbesondere deutlich gemacht, dass derart weitgehende und für die Wirtschaft kostenintensive Eingriffe nicht immer mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung gerechtfertigt werden können. Das Ende des Generalverdachts gegen alle Bürger begrüßen wir ausdrücklich."



Druckfähiges Bildmaterial von BVDW-Vizepräsident Matthias Ehrlich unter:
www.bvdw.org/presseserver/mepo_vorratsdatenspeicherung/



Kontakt:
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf
www.bvdw.org


Ansprechpartner für die Presse:
Ingo Notthoff, Pressesprecher
Tel: +49 (0)211 600456-25, Fax: -33
notthoff@bvdw.org



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