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DJV protestiert gegen Bon Jovi-Fotografenvertrag

Die Akkreditierungsbestimmung für Bildjournalisten zu den Bon Jovi-Konzerten sind nicht mit den Grundsätzen freier Berichterstattung vereinbar.
Berlin, 22.05.2008 - Die Akkreditierungsbestimmungen für Bildjournalisten zu den Bon Jovi-Konzerten sind nicht mit den Grundsätzen freier Berichterstattung vereinbar. Zu diesem Schluss kommt der Deutsche Journalisten-Verband. So verlangen die ausschließlich in englischer Sprache vorliegenden Regelungen beispielsweise, dass nur während der beiden ersten Songs fotografiert werden darf. Fotografinnen und Fotografen müssen, geht es nach der Konzertagentur von Bon Jovi, dem Management ihre Bilder unter anderem für die digitale Verwertung zuerst anbieten. Auch sollen Fotografen die Haftung dafür übernehmen, auf welche Weise ihre Kunden die Fotos nutzen. Würde etwa ein Verlag die Bilder seines freien Mitarbeiters vom Bon Jovi-Konzert ohne dessen Wissen für Werbezwecke einsetzen, müsste der Freie gegenüber dem Management dafür haften.



Der Vertrag verpflichtet Fotografen ferner dazu, Fotos ausschließlich vom Schauplatz des Konzerts, also der Bühne zu machen. Bilder, die die Fans oder den Backstagebereich zeigen, sind damit tabu. "Damit greift Bon Jovi unzulässig in die Freiheit der Bildberichterstattung ein", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er empfahl den Bildjournalisten, die Akkreditierungsbestimmungen nicht zu akzeptieren.



Bon Jovi tritt am heutigen Donnerstag in Gelsenkirchen, am Samstag in München, am Sonntag in Leipzig, am 28. Mai in Hamburg, am 29. Mai in Stuttgart und am 3. Juni in Frankfurt/Main auf.



Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
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