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DJV stellt klar: Spitzeleien sind kein Journalismus

Berlin, 26.02.2010 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat anlässlich der Auseinandersetzungen um die Recherchemethoden einer von der Zeitschrift Bunte beauftragten Agentur die Einhaltung des Pressekodex angemahnt. "Das Intimleben von Politikern auszuspähen verstößt gegen die berufsethischen Regeln des Journalismus, wie sie im Pressekodex des Deutschen Presserates festgelegt sind", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.


Das Magazin stern hatte darüber berichtet, wie Mitarbeiter einer Berliner Agentur im Auftrag der Bunten die Privatsphäre von Spitzenpolitikern ausgeforscht haben sollen. Dabei sollen Bewegungsmelder und eine auf das Wohnzimmer eines Politikers ausgerichtete Kamera zu den Rechercheutensilien gehört haben. "Das sind nicht die Recherchemethoden von Journalisten", stellte Konken klar. Zwar könne im Einzelfall ein öffentliches Interesse an der Partnerin eines Politikers bestehen. "Das reicht aber in keinem Fall bis in die Intimsphäre hinein."


Der DJV-Vorsitzende warnte die Journalistinnen und Journalisten davor, die berufsethischen Standards zu unterschreiten. "Die dubiosen Methoden, die der stern aufgedeckt hat, müssen ein Einzelfall bleiben. Das sind wir Journalisten unserem Selbstverständnis schuldig." Die Leser erwarteten auch bei so genannten bunten Geschichten, dass seriös recherchiert werde. Schmuddeljournalismus sei immer fehl am Platz.






Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner





Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
Über Deutscher Journalisten-Verband DJV

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