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DJV warnt vor Freibrief für Online-Durchsuchungen

Berlin, 10.07.2007 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat aus aktuellem Anlass die Regierungskoalition davor gewarnt, mit einer Änderung des BKA-Gesetzes die bisher fehlende gesetzliche Grundlage für die umstrittene Online-Durchsuchung von Computern zu schaffen. "Staatliche Schnüffler in den Computern von Redaktionen und freien Journalisten sind mit dem Grundrecht der Pressefreiheit nicht vereinbar", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Wenn Ermittler die Computer von Journalistinnen und Journalisten sowie deren Informanten ausspähten, würden wichtige Rechte der Medien auf einen Schlag de facto gestrichen: das Redaktionsgeheimnis, das Zeugnisverweigerungsrecht und damit der Informantenschutz und die Freiheit der Berichterstattung. "Das Mittel der Online-Durchsuchung würde die Freiheit der Medien gefährden", warnte Konken.


Am gestrigen Montag hatte Regierungssprecher Thomas Steg angekündigt, Bundeskanzlerin Angela Merkel wolle noch in dieser Woche entsprechende Änderungen des BKA-Gesetzes in der Regierungskoalition durchsetzen. Der Bundesgerichtshof hatte im Februar Online-Durchsuchungen untersagt, weil die gesetzlichen Grundlagen fehlten.


Das Vorhaben der Online-Durchsuchung reihe sich nahtlos in die aktuelle Sicherheitsdebatte ein, sagte Konken weiter. So drohten journalistische Rechte auch durch die geplanten Änderungen des Strafprozessrechts, unter anderem bei der Telekommunikationsüberwachung, ausgehöhlt zu werden.


Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner


Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter http://www.djv.de
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