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Jeder dritte Deutsche geht am Arbeitsplatz ins Internet

95 Prozent der Unternehmen haben einen Internet-Zugang / Am 8. August starten die Olympischen Sommerspiele
BITKOM | 04.08.2008
Berlin, 3. August 2008

Fast jeder dritte Deutsche surft während der Arbeit im Netz: 30 Prozent der Deutschen griffen im vergangenen Jahr im Job auf das Internet zu. Das teilte der Hightech-Verband BITKOM in Berlin mit. Für 2008 erwartet BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer einen weiteren Anstieg auf 33 Prozent: „Die Nutzung des Internets im Büro ist für immer mehr Beschäftigte selbstverständlich.“ 19 von 20 Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten sind inzwischen ans Netz angeschlossen.



Häufig wird der Zugang auch privat genutzt – um zwischendurch E-Mails von Freunden abzurufen oder Nachrichten und Sportergebnisse zu lesen. „Bald starten die Olympischen Spiele, und das Internet ist für viele Sport-Fans neben dem Fernseher die beste Informationsquelle“, so Scheer. Was liegt da näher, als in der Mittags- oder Kaffeepause ins Netz zu gehen? „Die private Internet-Nutzung im Job sollten sich Mitarbeiter gut überlegen“, betont Scheer. Ob sie erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten Regeln leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und der Rechtsprechung ab. Der BITKOM gibt Tipps dazu:



1. Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets?

Allein der Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen. Entscheidet er sich dafür, hat er zwei Möglichkeiten: Er kann es generell erlauben oder auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.



2. Was gilt, wenn es keine Regelung gibt?

Ohne konkrete Vereinbarung gehen Gerichte möglicherweise von einer Duldung der privaten Internetnutzung aus. Das kann für Arbeitnehmer von Vorteil sein, falls es zum Streit kommt.



3. Wie können sich Arbeitnehmer absichern?

Arbeitnehmer sollten in der Personalabteilung nach bestehenden Regelungen fragen. Generell rät der BITKOM Arbeitnehmern und Arbeitgebern, eine eindeutige Regelung zum privaten Surfen zu treffen – etwa durch eine arbeitsvertragliche Vereinbarung oder Richtlinie.



4. Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?

Ist die private Internetnutzung erlaubt, darf der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nur in Ausnahmefällen das Surfverhalten kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen, wenn auch eingeschränkt. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall stichprobenartig prüfen, ob das Surfen der Arbeitnehmer dienstlich bedingt ist. Er darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten aber nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von personenbezogenen Nutzungsdaten, wie sie für Internet-Provider obligatorisch ist, ist innerhalb von Unternehmen nicht vorgeschrieben und auch nicht erlaubt. „Eine detaillierte Überwachung von Mitarbeitern ist tabu“, so BITKOM-Präsident Prof. Scheer. „Besser als ein Verbot sind klare Regeln, in welchem Umfang die Beschäftigten das Web privat nutzen dürfen.“



5. Droht im Zweifelsfall die Kündigung?

Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber einen Mitarbeiter im Regelfall zunächst einmal abmahnen.



Zur Methodik: Die Angaben zur Nutzung des Internets im Job basieren auf Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Berücksichtigt sind Personen, die in den drei Monaten vor der Befragung am Arbeitsplatz online gegangen waren. Ausgeschlossen sind Heim-Arbeitsplätze. Weitere Informationen zur Nutzung des Internets in Unternehmen hat der BITKOM in einem Leitfaden zusammengestellt. Er kann kostenlos heruntergeladen werden unter: http://www.bitkom.org/de/publikationen/38336_50372.aspx.



Ansprechpartner

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Pressesprecher

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