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Medienverbände und -unternehmen fordern Sicherung des Informantenschutzes

Pläne zur Strafprozessordnung bremsen Presse- und Rundfunkfreiheit aus
Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen appelliert an den Deutschen Bundestag, sich klar zum Informantenschutz und damit zur Presse- und Rundfunkfreiheit zu bekennen. Zu diesem Bekenntnis gehört für die Bündnismitglieder die Änderung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und zur Vorratsdatenspeicherung. Das Bündnis ist der Meinung, dass der Entwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherung der Pressefreiheit nicht in allen Punkten beachtet. Bei Ermittlungsmaßnahmen, wie beispielsweise der Überwachung der Telekommunikation, werde der durch das Zeugnisverweigerungsrecht bezweckte Schutz der von staatlichen Eingriffen ungestörten Redaktionsarbeit und der Informanten nachhaltig relativiert, betont das Bündnis in zwei Stellungnahmen zur TKÜ und zur Vorratsdatenspeicherung. Die Stellungnahmen liegen dem zuständigen Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags vor. In der Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses legte das Bündnis gestern seinen Standpunkt zur Neuregelung der TKÜ dar. Am morgigen Freitag wird es in einer zweiten Anhörung speziell zum Thema Vorratsdatenspeicherung Stellung nehmen.


Mit der Vorratsdatenspeicherung würden Ermittlungsbehörden "erstmals Zugriff auf alle elektronischen Verbindungsdaten von und mit Journalisten für die jeweils vergangenen sechs Monate haben", so die Stellungnahme wörtlich. Die Abschreckungswirkung für potentielle Informanten sei offensichtlich. Ihnen bliebe kaum noch eine Möglichkeit, vertraulich mit Journalisten Kontakt aufzunehmen. Der Zugriff staatlicher Stellen auf gespeicherte Kommunikationsdaten von Journalisten muss nach Ansicht der Medienverbände und Sender strikt begrenzt werden.


Das Bündnis fordert des Weiteren:

- Der Vertrauensschutz darf für Journalistinnen und Journalisten nicht weniger umfassend sein als für Strafverteidiger, Abgeordnete und Geistliche.

- Ermittlungsmaßnahmen, wie z.B. Durchsuchungen und Beschlagnahmen, dürfen nur eingeleitet werden, wenn ein dringender Tatverdacht gegen Journalistinnen und Journalisten vorliegt.

- In jedem Fall einer Ermittlungsmaßnahme sind betroffene Journalistinnen und Journalisten spätestens nach Abschluss der Maßnahme darüber zu informieren.


Die Medienverbände und Sender appellieren an die Abgeodneten, die Interessen der Strafverfolgung nicht generell über die Pressefreiheit zu stellen.



Bei Rückfragen:
DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hendrik Zörner
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
E-Mail: djv@djv.de

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