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Neue Studie bringt Klarheit zu Abgaben auf IT-Geräte

Geschütztes Material wird selten vervielfältigt / Abgabenpflichtiger Anteil bei PCs unter einem Prozent
BITKOM | 11.06.2008
Berlin, 11. Juni 2008

Hohe Kopierabgaben auf IT-Geräte sind ungerechtfertigt. Das hat eine repräsentative Studie von TNS Infratest im Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM ergeben. Fazit: IT-Geräte mit Kopierfunktion werden nur selten dazu verwendet, urheberrechtlich geschütztes Material zu vervielfältigen. „Der Anteil urheberrechtlich relevanter Kopiervorgänge liegt bei den meisten Geräten deutlich unter zehn Prozent“, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Uli Holdenried. Untersucht wurde die Nutzung von PCs, Scannern, Druckern, Fax- und Multifunktionsgeräten sowie Kopierern. Die Ergebnisse resultieren aus detaillierten Tagebüchern, die knapp 7.000 Anwender zwei Wochen lang geführt haben.



Derzeit fordern mehrere Verwertungsgesellschaften erneut, unter anderem PCs und Multifunktionsgeräte mit sehr hohen Abgaben zu belegen. Das lehnt die IT-Branche mit Blick auf die Studie ab. So beziehen sich nur 8 Prozent der privaten Kopiervorgänge mit Hilfe von PCs auf urheberrechtlich geschützte Inhalte. Die meisten davon werden von einigen Gerichten und Wissenschaftlern als nicht abgabenpflichtig bewertet. Berücksichtigt man dies, ist bei PCs nicht einmal jeder hundertste Kopiervorgang abgabenrelevant. Für die Abgabenhöhe entscheidend ist auch, dass die Anwender ihre PCs überwiegend zu anderen Zwecken als zum Kopieren nutzen – etwa, um Dokumente zu erstellen oder Fotos zu bearbeiten. Vor diesem Hintergrund fällt der für die Abgabenhöhe relevante Nutzungsumfang mit 0,2 Prozent verschwindend gering aus. Auch Multifunktionsgeräte werden nur selten im Sinne der Urheberrechtsabgaben genutzt: Lediglich 6 Prozent aller Kopiervorgänge auf privaten Geräten betreffen urheberrechtlich geschütztes Material; die Hälfte davon sind in puncto Abgaben umstritten. Im geschäftlichen Einsatz liegen die Werte jeweils noch deutlich niedriger.



„Die Studie weist nach, dass ein Großteil der IT-Geräte nur ausnahmsweise zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt wird“, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Holdenried.



Nach dem neuen Urheberrecht müssen Hersteller und Verwertungsgesellschaften die Höhe der Abgaben in Verhandlungen festlegen. „In konstruktiven Verhandlungen wollen wir dafür sorgen, dass sich auch Anwender mit schmalem Geldbeutel künftig noch Hightech-Geräte leisten können“, erklärte Holdenried. „Die Infratest-Studie zeigt, dass es keine Basis für hohe Abgaben gibt.“ BITKOM-Mitgliedsunternehmen hatten die Studie in Auftrag gegeben, weil das neue Urheberrecht die tatsächliche Nutzung der Geräte zum Maßstab für die künftigen Abgaben macht.





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