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Städte warten auf den Bund: Fehlende Standards verzögern Serviceverbesserungen

In deutschen Städten gerät die Umsetzung der EU - Dienstleistungsrichtlinin Stocken.
Zentrale Vorgaben des Bundes zu Abläufen und Technik fehlen. Insbesondere Großstädte bemängeln den Aufschub: Hier sieht jeder vierte Umsetzungsverantwortliche die fehlenden gesetzlichen und inhaltlichen Standards als Problem. Dadurch verzögern sich Projekte, mit denen die Kommunen ihre Attraktivität als Unternehmensstandort steigern möchten. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet die Kommunen dazu, ihr Angebot an elektronischen Verwaltungsdienstleistungen zu erweitern und einen einheitlichen Ansprechpartner für Verwaltungsfragen zu schaffen. Dies ist ein Ergebnis der Studie Branchenkompass Public Services von Steria Mummert Consulting und dem F.A.Z.-Institut.

In 88 Prozent der deutschen Großstädte und 71 Prozent der Mittelstädte (Einwohnerzahl zwischen 20.000 und 100.000) halten die verantwortlichen Verwaltungsentscheider die EU-Dienstleistungsrichtlinie für eine sinnvolle Neuerung. Zwei Drittel der Kommunen haben bereits mit der Einführung begonnen. Die Umsetzung wird jedoch dadurch aufgehalten, dass die Städte noch auf zentrale Vorgaben warten. Diese sind für die Harmonisierung der Verwaltungsstrukturen notwendig. So beklagt beispielsweise jeder fünfte Befragte das Fehlen von Bundesregeln zur Richtlinienumsetzung. Unter anderem verlangt die internationale Vorschrift, dass ein einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleister eingerichtet wird, so dass diese nicht mehr mit mehreren Dienststellen zu tun haben. Hier fehlen vor allem noch technische Standards und Infrastruktureinrichtungen.

Die ausstehenden Fragen sollen erst im Laufe des Jahres 2008 in Arbeitskreisen und Modellversuchen geklärt werden. Zurzeit konkurrieren verschiedene Lösungsmodelle und Pilotprojekte. Während die vom Bund entwickelten E-Government-Portale und -Strategien BundOnline und Deutschland-Online bei mindestens vier von fünf Entscheidern bekannt sind, gibt es mit den Siegermodellen der Speyerer Qualitätswettbewerbe im Feld Electronic Government einen preisgekrönten Umsetzungsansatz, den nur ein Drittel der Befragten kennt. "Aufhorchen lässt das Ergebnis, dass gut jeder zehnte Kommunalentscheider von keinem einzigen der genannten E-Government-Modelle oder -Strategien weiß. Solche Entscheider sind vor allem in Mittelstädten zu finden, die noch keine Maßnahmen zur Realisierung der Richtlinie getroffen haben", so Peter Krolle von Steria Mummert Consulting.

Hintergrundinformationen
Für den Branchenkompass Public Services 2007 informierten im Juni und Juli 2007 100 Top-Entscheider deutscher Groß- und Mittelstädte im Rahmen einer Befragung zu Maßnahmen und Strategien ihrer Kommunalverwaltungen in Bezug auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Befragten sind in ihren Kommunen für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Die Marktforschungsgesellschaft forsa führte die Erhebung in Telefoninterviews durch. Daneben wurden Entscheider in den Landesregierungen mehrerer Länder telefonisch zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie interviewt.

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie behandelt im Kern die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungsanbietern im gesamten Gebiet der Europäischen Union. Zur Vereinfachung der Freizügigkeit sind verschiedene Instrumente vorgesehen, um Ausländerdiskriminierung zu vermeiden und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Hierzu gehört die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners, der für den Niederlassungswilligen alle Verwaltungsakte bündeln soll. Hier können Bundes-, staatliche, kommunale und berufsständische Zuständigkeiten betroffen sein. Zudem sollen die notwendigen Verwaltungsprozesse elektronisiert und auch aus der Ferne bedienbar sein. Mehrsprachigkeit der Verwaltungen ist eine weitere Forderung. Die Dienstleistungsrichtlinie befindet sich derzeit in der Bearbeitung beim Bundesinnen- und Bundeswirtschaftsministerium, um die notwendigen Gesetze und Richtlinien vorzubereiten.

Kontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de