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Versandhandelsverband bvh begrüßt neue Regelungen bei Telefonwerbung

und kritisiert die Folgen der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes
bevh | 31.07.2008
Frankfurt, 30.07.2008 Das Bundeskabinett hat heute Gesetzesvorhaben beraten, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Versandhandels- und E-Commerce-Branche in Deutschland haben werden. In diesem Zusammenhang begrüßt der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) die Pläne der Bundesregierung, Verbraucher wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung zu schützen. Die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muss dagegen nachgebessert werden. bvh-Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Steinmark sagt: „Die Gesetzesänderung läuft Gefahr, über das Ziel hinauszuschießen. In der jetzigen Fassung befürchten wir erhebliche Nachteile für die Versandhandelsbranche und ihre Kunden.“
Änderungen an der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes nötig
Mit der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes will das Bundesinnenministerium „mehr Transparenz“ bei Auskunfteien schaffen, die mit so genannten Scoringverfahren das Ausfallrisiko für Verbraucherkredite bewerten. Von der Novelle ist auch der Versandhandel betroffen, der im täglichen Massengeschäft bei rund 80 Prozent aller Warenlieferungen in Vorleistung geht. Durch den „Kauf auf Rechnung“ können die Kunden zeitversetzt bezahlen. Dieser Service ist aber nurmöglich, weil es mit mathematischen Verfahren gelingt, das Ausfallrisiko noch während des Bestellvorgangs effizient einzuschätzen.
Steinmark sagt: „Die Gesetzespläne kommen insbesondere im Hinblick auf unternehmensinterne Verfahren einer Offenlegung der Methoden bei der Bonitätsprüfung gleich. Dies würde Manipulationen begünstigen und die derzeit geringe Quote von Betrugsfällen beim Versandhandelskauf in die Höhe treiben.“ Die mit der Gesetzesnovelle verbundenen Dokumentationspflichten und Verwaltungskosten wären außerdem so umfangreich, dass viele Versandhändler vor die Frage gestellt würden, ob sie den Service des zeitversetzten Bezahlens noch weiter wirtschaftlich anbieten können. Dabei wird „Kauf auf Rechnung“ von Verbraucherverbänden gefordert und von den Kunden überaus geschätzt. Wie aus einer aktuellen Verbraucherbefragung im Auftrag des bvh hervorgeht, werden heute 61 Prozent aller Versandhandelskäufe per Überweisung und 17 Prozent per Bankeinzug beglichen. Die Verbraucher nutzen die Möglichkeit zum zeitversetzten Bezahlen somit bei rund 80 Prozent aller Einkäufe im Versandhandel.



Bundesverband des Deutschen Versandhandels, Johann-Klotz-Str. 12, 60528 Frankfurt am Main,
Pressekontakt: Oliver Claas, Tel. 069/678656-10, 0162 – 2525268, claas@versandhandel.org
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Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) ist die Branchenvereinigung der Interaktiven Händler.