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Aufenthaltsrecht für Fliegen

Timo Schutt | 27.02.2013
Nur noch 3 Fliegen pro Quadratmeter dürfen sich demnächst in chinesischen Toiletten gleichzeitig aufhalten. So jedenfalls will es das chinesische Gesundheitsministerium laut einer neuen Verordnung.

Was offenbar nicht geregelt ist:
Welche Fliege muss die Toilette umgehend verlassen, wenn sich vier Fliegen darin befinden, aufgrund der Größe der Toilette aber alle vier Fliegen von der gleichzeitigen Anwesenheit der anderen drei keine Kenntnis hatten?

Und: Gilt die Regelung nur für lebende Fliegen? Wenn eine anwesende Fliege stirbt, kann dann ihr Erbe nachfliegen?

Zwar möchte das chinesische Gesundheitsministerium damit die Hygiene in den Toiletten fördern, allerdings hat man der Verordnung zuvor wohl keiner Machbarkeitsstudie unterzogen. Da beschwere sich mal noch jemand über die deutsche Gesetzgebung.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht