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Kosten für Arbeitsausfälle

Timo Schutt | 11.06.2013
Nach Schätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) haben die Kosten für Produktionsausfälle und die Kosten durch den Verlust an Arbeitsproduktivität für das Jahr 2011 ein Ausmaß in Höhe von 46 Milliarden bzw. 80 Milliarden Euro erreicht.

Insgesamt beträgt die Ausfallzeit 1,3 Million Erwerbsjahre.

Im Vergleich zum Vorjahr 2010 sind die Zahlen erheblich angestiegen.

Natürlich sind nicht alle Schäden durch unsachgemäße oder unterlassene Arbeitsschutzmaßnahmen verursacht worden. Man sieht aber jedenfalls, dass in den gigantischen Summen durchaus Potential steckt: Vorsorge ist typischerweise günstiger als Nachsorge (dieser Grundsatz gilt übrigens nicht nur im Arbeitsschutz).

By the way: Arbeitsschutz ist auch kein „nice to have“, sondern ein „must have“. Der Arbeitgeber darf nicht frei wählen, ob er möchte oder nicht möchte, sondern er hat es zu machen.

Die Grundlage bildet das 4-Schritte-System:
• Gefährdungsbeurteilung
• Ergreifen von Maßnahmen
• Dokumentation
• Unterweisung der Beschäftigten

Wichtig: Dies gilt für jeden Arbeitsplatz! Sind Beschäftigte einer Eventagentur bspw. an verschiedenen Veranstaltungsstätten tätig, muss der Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn an den verschiedenen Veranstaltungsstätten Arbeitsschutz gewähren und jeweils entsprechende Prüfungen vornehmen.

Unter anderen gehören folgende Regelwerke zum Arbeitsschutz:
• Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (= „Antidiskriminierungsgesetz“),
• Arbeitsschutzgesetz,
• Arbeitszeitgesetz,
• Arbeitssicherheitsgesetz,
• Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,
• Arbeitsstättenverordnung,
• Arbeitsstätten-Richtlinien,
• Baustellenverordnung,
• Betriebssicherheitsverordnung,
• Berufskrankheiten-Verordnung,
• Bildschirmarbeitsverordnung,
• Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz,
• Bundesurlaubsgesetz,
• Geräte- und Produktsicherheitsgesetz,
• Infektionsschutzgesetz,
• Jugendarbeitsschutzgesetz,
• Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung,
• Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung,
• Lastenhandhabungsverordnung,
• Mutterschutzgesetz,
• PSA-Benutzungsverordnung,
• Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen,
• Sprengstoffgesetz,
• Technische Regeln für Arbeitsstätten,
• Technische Regeln für Betriebssicherheit,
• Unfallverhütungsvorschriften,
• Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge,
• Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz,
• Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz.

Sie sind Arbeitgeber und haben das noch nicht alles gehört… abgesehen davon, dass es noch weitere Regelwerke gibt, sollten Sie sich im eigenen Interesse darum kümmern: Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen sind zumeist Ordnungswidrigkeiten, teilweise sogar Straftaten!

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht