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Beitragserhöhung der PKV: Privatversicherte müssen mit höheren Beiträgen rechnen

Alle Jahre wieder: In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden Beitragserhöhungen auch in Zukunft unausweichlich bleiben.
1A Verbraucherportal | 28.06.2011
Als Gründe dafür nennen Experten u.a. die erheblich steigenden Ausgaben sowie die Einführung der PKV-Unisex-Tarife ab Ende 2012. Bereits im letzten Jahr haben private Krankenversicherungsunternehmen deutlich mehr Geld ausgegeben als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), obwohl die PKV nur einen Bruchteil an Mitgliedern hat. Einige private Anbieter haben daher auch für 2011 Beitragserhöhungen angekündigt.

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Erhöhter Kostendruck auf PKV

Ähnlich vielschichtig wie die zahlreichen PKV-Tarife sind auch die Gründe, die höhere Beiträge zur PKV bedingen. Ein Großteil macht dabei der Trend zur Verteuerung von Leistungen im Gesundheitswesen aus. Anders als gesetzliche Krankenkassen können private Versicherungsunternehmen deutlich weniger Druck auf die Leistungserbringer im stationären wie ambulanten Bereich ausüben. Untersuchungen belegen, dass beispielsweise ein Privatpatient im Durchschnitt viermal so teuer ist wie ein GKV-Mitglied. Die Auswirkungen der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) könnte die Kostenspirale zudem noch weiter antreiben.

Auswirkungen der Unisex-Tarife unklar

Gemäß eines Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) müssen private Anbieter außerdem ab Dezember 2012 sogenannte “Unisex-Tarife”, d.h. geschlechtsneutrale Tarife anbieten. Wie genau der Markt nach deren Einführung reagieren wird, ist bisher unklar. Branchenkenner können erhebliche Beitragssprünge einiger Personengruppen jedoch nicht ausschließen. Daneben macht sich die demografische Alterung auch bei der PKV bemerkbar: Künftig müssen deshalb weitere finanzielle Mittel zum Aufbau von Altersrückstellungen gebildet werden. Denn: Private Anbieter können nicht wie gesetzliche Kassen Leistungskürzungen vornehmen, sondern müssen ihre Leistungen auf vertraglicher Basis erbringen.

Anpassung innerhalb des rechtlichen Rahmens

Die Beitragserhöhung kann ein PKV-Unternehmen jedoch nicht willkürlich vornehmen. Die Beitragsanpassung bedarf stets einer Einschätzung eines unabhängigen Treuhänders. Dieser stellt dann fest, ob die Beitragsanpassung im Einklang mit den Kalkulationsvorschriften des Versicherungsgesetzes steht. Erst dann kann ein Anbieter eine Anpassung vornehmen.

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung kann dennoch einige Vorteile mit sich bringen. Anders als in der GKV berechnet sich der PKV-Beitrag einkommensunabhängig, Leistungen sind umfangreicher und an die individuellen Gegebenheiten anpassbar. Zudem sind die Voraussetzungen zur privaten Krankenversicherung vereinfacht worden: Wer ein Jahr lang die Versicherungspflichtgrenze (2012: 50.850 Euro jährlich/ 4.237,50 Euro monatlich) überschreitet, kann Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden. Zuvor musste die Grenze drei Jahre in Folge überschritten sein.

Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung

Gemäß §204 Versicherungsvertragsgesetz haben Privatversicherte das Recht, einen neuen, günstigeren Tarif innerhalb ihrer PKV auszuwählen. Von diesem Recht machen immer mehr Kunden gebrauch, da es sich vor allem für langjährig Versicherte eher lohnt als der Anbieterwechsel.

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Über den Autor: 1A Verbraucherportal

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