print logo

Reisekosten 2010

Um Reisekosten geltend machen zu können, ist es erforderlich, das es sich um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit handelt.
| 05.03.2010
Was unter vorübergehend zu verstehen ist, wurde gesetzlich nicht geregelt. Ein Zeitrahmen von bis zu 18 Monaten wird zurzeit noch als vorübergehend angesehen.
Über den Autor: