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Vorsicht beim Einsatz von „Olympia“

Timo Schutt | 13.12.2012




Der Begriff „Olympia“ oder „Olympiade“ ist geschützt, d.h. er darf von Unternehmen für ihre Werbung nicht eingesetzt werden, wenn damit bspw. der Eindruck erweckt wird, das Unternehmen sei Sponsor der Olympiade oder die Olympiade würde hinter dem Unternehmen oder hinter der Werbung stehen (siehe unseren Beitrag hier: [url=http://www.schutt-waetke.de/archiv-der-kanzlei/einzelansicht/werbung-mit-olympia/][/url]

Das Landgericht Nürnberg hat nun einem Autohaus Recht gegeben, das mit dem Slogan „Unser Angebot für Olympia 2008“ geworben hatte. Der Deutsche Olympische Sportbund als Rechteinhaber mahnte das Autohaus ab, das Autohaus wollte aber die Abmahngebühren nicht bezahlen.

Das Landgericht sah in der Nutzung des Begriffs „Olympia“ aber keine Verwechslungsgefahr, der durchschnittliche Verbraucher würde erkennen, dass das Autohaus mit dem Slogan nur die Zeitspanne der olympische Spiele meine. Es würde gerade nicht der Eindruck erweckt werden, das Autohaus sei ein Sponsor der Olympischen Spiele.

Fazit:
Werbung ist nicht einfach: Es muss bei der Werbung nicht nur überlegt sein, wie man das Produkt oder die Dienstleistung an den Kunden bringt, sondern auch, ob sie rechtlich überhaupt erlaubt ist.
Hierbei spielen insbesondere das Markenrecht, das Wettbewerbsrecht („unlautere Werbung“) oder das Urheberrecht eine Rolle. Der Werbende muss also darauf achten, keine fremden Rechte zu verletzen.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht