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7 Fragen zur rechtssicheren Einwilligung

Es gibt viele Fragen rund um die Einwilligung. Lesen Sie die Antworten. Zum Beispiel: Ist Double-Opt-In gesetzlich vorgeschrieben?
Torsten Schwarz | 21.04.2005
Auf viele Fragen rund um die Einwilligung gibt als Antwort ein klares Ja oder Nein. Nicht immer ist die Antwort jedoch bekannt.

Kann eine Permission auch mündlich gegeben werden?
Ja. Grundsätzlich kann eine Einwilligung auch telefonisch oder persönlich erteilt werden. In beiden Fällen sollten Sie dies jedoch protokollieren, indem Sie zeitnah den ungefähren Wortlaut der erteilten Einwilligung per E-Mail bestätigen.

Ist Double-Opt-In gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Das UWG schreibt nur die Einwilligung vor, nicht aber deren Form. Das TDDSG schreibt eine Protokollierung vor – deshalb sollten Sie in jedem Fall mindestens das Confirmed-Opt-In-Verfahren verwenden. Dabei erhält der Empfänger sofort eine Bestätigungs-E-Mail. Sollte es später zum Rechtsstreit kommen, haben Sie jedoch keinen Beweis in der Hand. Deshalb wird hier zum Double-Opt-In-Verfahren geraten, bei dem sichergestellt ist, dass nur der Inhaber einer E-Mail-Adresse diese Einwilligung gegeben haben kann.

Muss ich von meinen Kunden noch einmal eine Einwilligung einholen?
Nein. Das UWG macht eine Ausnahme von der Pflicht zur Einwilligung, wenn eine Kundenbeziehung besteht. Trotzdem sollten Sie den Kunden aus reiner Höflichkeit fragen, ob er per E-Mail informiert werden möchte – das schafft bessere Akzeptanz.

Auf all unseren Formularen ist ein E-Mail-Feld – reicht das als Einwilligung?
Nein. Eine rechtskonforme Einwilligung gibt Auskunft über Art und Umfang der zu erwartenden E-Mails, über das Widerspruchsrecht und über den Umgang mit den Daten.

Unterscheidet das Gesetz bei der Einwilligung zwischen Privat- und Geschäftskunden?
Nein. Unangeforderte E-Mails werden als Belästigung eingestuft. Dabei ist es egal, ob ein Gewerbebetrieb oder eine Privatperson gestört werden. Achten Sie immer darauf, dass es dem Wunsch des Empfängers entspricht, auf Ihrem elektronischen Verteiler zu stehen.

Verfällt eine Einwilligung nach einem bestimmten Zeitraum?
Nein. Wenn Sie regelmäßig E-Mails versenden, festigt sich damit natürlich auf die Beziehung. Solange der Empfänger nicht widerruft – also abbestellt – verlängert sich die Einwilligung automatisch. Wenn Sie jedoch monatelang keine E-Mails versenden, riskieren Sie Beschwerden, weil die Empfänger nicht mehr an Sie erinnern.

Muss wirklich jede E-Mail eine Widerrufsmöglichkeit der Einwilligung enthalten?
Ja, eine einmal gegebene Einwilligung muss mit jeder versandten E-Mail auch wieder beendet werden können. Entweder wird dazu ein spezieller Abmeldelink angeklickt oder die Antwortfunktion des E-Mail-Programms genutzt. Wichtig ist, dass die Abmeldung bequem handhabbar ist, weil sonst schnell Beschwerden kommen.
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Über Torsten Schwarz

Buchautor, Lehrbeauftragter, Privatdozent und wahlweise "Marketing-Vordenker" (acquisa) oder "E-Mail-Marketing-Guru" (e-commerce magazin).