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Neues Gesetz für digitale Produkte: Warum Unternehmen schon jetzt handeln sollten

Das 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Software-Produkte und Internetangebote fordert von Unternehmen konkretes Handeln.
Neues Gesetz für digitale Produkte: Warum Unternehmen schon jetzt handeln sollten © Freepik
 

Das 2021 beschlossene Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG) tritt bereits 2025 in Kraft. „Viele Unternehmen unterschätzen die Auswirkungen der neuen Gesetzesvorgabe. Das kann zu schwerwiegenden Konsequenzen in Form von Klagen und Strafzahlungen führen“, warnt Bastian Ehl, UX Lead bei Macaw. Die Verpflichtung zu barrierefreien Online-Angeboten dient dem Zweck, allen Menschen uneingeschränkten Zugang zu allen digitalen Angeboten zu gewährleisten. Es ist falsch, hier nur an Menschen mit schwerer Behinderung zu denken. Auch Menschen mit geringem Sehvermögen, Farbsehschwäche, motorischen oder anderen Einschränkungen haben heute immer wieder Probleme, digitale Angebote zu nutzen. Genau auf ihre Bedürfnisse sollen sich Webseiten und Applikationen bis zum 28. Juni 2025 einstellen. Der Digital-Dienstleister Macaw nennt die nötigen Schritte, die Unternehmen jetzt einleiten müssen, um die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht umzusetzen.

  • Analyse der eigenen digitalen Produkte. Unternehmen müssen ihren Status quo kennen, um zu wissen, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Im ersten Schritt empfiehlt sich hier eine Analyse des Erscheinungsbildes beziehungsweise der konkreten Benutzeroberflächen hinsichtlich Farbkontraste, Typografie und weiterer Elemente zur Erreichung von Barrierefreiheit. Im gleichen Zuge müssen Unternehmen auch die technische Umsetzung ihrer digitalen Produkte in Bezug auf Barrierefreiheit kritisch evaluieren. Orientierung bieten die international akzeptierten Standard-Web-Content-Accessibility-Guidelines (WCAG) und natürlich die Unterstützung durch einen spezialisierten Dienstleister.
  • Handlungskatalog erstellen. Auf Grundlage der Analyse leiten sich die nächsten Handlungsschritte ab, deren Umsetzung bis zum Sommer 2025 erfolgen muss. Eine zeitnahe Budgetierung ist daher von höchster Wichtigkeit, um Projekte jetzt zu planen, rechtzeitig umzusetzen und als Unternehmen mit seinem digitalen Angebot bis zum Stichtag alle Vorgaben zu erfüllen. Denn neben den gestalterischen und technischen Anpassungen sind redaktionelle Zusatzinformationen für Nutzerinnen und Nutzer von Assistenzsystemen zu erstellen und in die Produkte zu integrieren. 
  • Mitarbeitende schulen. Content Creators, Redakteurinnen und Redakteure und alle involvierten Mitarbeitenden müssen wissen, wie sie barrierefreie Angebote erstellen. Für die Sensibilisierung sind Schulungen und Trainings notwendig, die aufgrund der oftmals fehlenden Expertise in den Unternehmen selbst auch mittels externer Berater durchführbar sind.

„Unternehmen müssen jetzt handeln, wenn sie bis Ablauf der Frist über ein barrierefreies Angebot verfügen wollen – und besonders in Deutschland gibt es in diesem Bereich sehr viel Nachholbedarf“, erklärt Bastian Ehl, UX Lead bei Macaw. „Das liegt im doppelten Sinne im Interesse von Unternehmen, denn neben der gesetzlichen Vorgabe verschenken sie auch enormes Potential, wenn sie ihre Produkte nicht für alle Menschen zugänglich machen.“

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