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Arbeitgeber haften für Verluste bei Kündigung von Betriebsrenten

Landesarbeitsgericht in München hat entschieden
marketing-BÖRSE | 21.05.2007
Das Landesarbeitsgericht in München hat am 15. März 2007 entschieden, dass ein Arbeitgeber für Verluste haftet, die Angestellte bei der Kündigung betrieblicher Lebensversicherungen erleiden, berichtete faz.net am 19.05.2007. Die Klägerin ist eine junge Autoverkäuferin. Sie hatte 35 Monate jeweils 178 Euro ihres Gehalts in eine Betriebsrente eingezahlt, insgesamt also 6230 Euro. Nach der Kündigung des Jobs wurde die Versicherung dann stillgelegt.

Quelle und weitere Informationen unter:
http://www.faz.net/s/Rub42AFB371C83147B795D889BB33AF8404/Doc~E3BC6A03145B64977B1DA60B0C80073D8~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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