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BITKOM begrüßt Bundesratsinitiative zur Zuwanderung

Reform des Zuwanderungsgesetzes geht in den Vermittlungssausschuss / Stärkere Senkung der Verdienstgrenzen für Fachkräfte erforderlich
BITKOM | 28.11.2008
BITKOM begrüßt Bundesratsinitiative zur Zuwanderung

n Reform des Zuwanderungsgesetzes geht in den Vermittlungssausschuss
n Stärkere Senkung der Verdienstgrenzen für Fachkräfte erforderlich
n Erleichterte Regelungen für ausländische Hochschulabsolventen sinnvoll

Berlin, 28. November 2008
Der Hightech-Verband BITKOM hat die Initiative des Bundesrates für Nachbesserungen bei den geplanten Änderungen des Zuwanderungsgesetzes begrüßt. „Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform des Zuwanderungsgesetzes greift zu kurz“, sagte BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer. „Die Änderungen werden kaum dazu beitragen, die Attraktivität des Arbeitsstandortes Deutschland für ausländische Spitzenkräfte nachhaltig zu verbessern.“ Daher unterstützt der BITKOM die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat. Wichtigster Punkt ist die Absenkung der Verdienstgrenzen, von der die Erteilung einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis abhängt. Die Bundesregierung will die Verdienstgrenze von 86.400 Euro pro Jahr auf 63.600 Euro senken. Die Länder unter Führung von Baden-Württemberg und Niedersachsen machen sich für eine Reduzierung auf 53.400 Euro stark. „Rund 50.000 Euro pro Jahr entspricht dem Jahresgehalt junger IT-Experten und Ingenieure mit erster Berufserfahrung, die derzeit besonders gefragt sind“, sagte Scheer. Sinnvoll sei auch der Vorschlag, die Mindestinvestitionssumme für ausländische Existenzgründer von bislang 500.000 Euro zu halbieren.

Verbesserungen bringen die geplanten Änderungen des Zuwanderungsgesetzes auch für bisher geduldete Fachkräfte und ausländische Studenten, die in Deutschland ihren Abschluss gemacht haben. Sie erhalten einen sicheren Aufenthaltsstatus, sofern sie in Deutschland zwei Jahre lang in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben. Die neue Regelung erfasst ebenso geduldete Fachkräfte, die zwei Jahre lang in einem qualifizierten Beschäftigungsverhältnis standen. „Die Reform des Zuwanderungsgesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte Scheer. Trotz der Lockerungen blieben die Zuwanderungsmöglichkeiten für Hochqualifizierte weiterhin restriktiv. Ein dauerhaftes Bleiberecht erhält nur, wer ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorweisen kann. Dann führt die Arbeitsagentur eine aufwändige „Vorrangprüfung“ durch, bei der festgestellt wird, ob den entsprechenden Job nicht auch ein Deutscher oder ein EU-Bürger machen möchte.

Aus Sicht der deutschen Hightech-Industrie muss das Zuwanderungsgesetz grundlegend reformiert und dabei an den Erfordernissen des deutschen Arbeitsmarktes ausgerichtet werden. „Das wirksamste Instrument für die Steuerung der Zuwanderung ist ein Punktesystem“, sagte Scheer. Danach darf einwandern, wer bestimmte Kriterien wie Qualifikation, Sprachkenntnisse oder Alter erfüllt. Die Zahl der Zuwanderer sollte von Jahr zu Jahr neu festgelegt werden. Damit könne ein wesentlicher Beitrag zur Linderung des strukturell bedingten Expertenmangels in Deutschland geleistet werden.

Ansprechpartner
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Pressesprecher
Wirtschaftspolitik und Konjunktur
Tel. +49.30.27576-114
Fax +49.30.27576-51-114
m.shahd@bitkom.org

Dr. Stephan Pfisterer
Bereichsleiter
Personal und Arbeitsmarkt
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Fax +49.30.27576-400
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